Jugendschutz auf Betriebssysteme ausweiten? Idee stößt auf Skepsis
Der Bund plant eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes. Den Landesmedienanstalten reicht eine Alterskennzeichnung für Spiele und Filme im Internet nicht.
Eine Alterskennzeichnung im Internet für Filme und Spiele zum Jugendschutz halten die Landesmedienanstalten für nicht ausreichend. Eine solche Regelung ist in einem Entwurf des geplanten novellierten Jugendschutzgesetzes von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) aufgeführt. Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Wolfgang Kreißig, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Da bin ich mir nicht sicher, ob der Ansatz der Alterskennzeichnung im Netz noch so gut trägt wie bei Trägermedien wie der CD oder DVD. Hier sind Mechanismen gefragt, die in Richtung Technik gehen." Die Medienanstalten beaufsichtigen den privaten Rundfunk und Medieninhalte im Internet.
Spielkonsolen als Vorbild
Kreißig nannte als gelungene Beispiele bereits von der Kommission für Jugendmedienschutz geprüfte Lösungen in sogenannten geschlossenen Systemen wie Spielkonsolen von Firmen, bei denen Eltern Voreinstellungen vornehmen können, um den Medienkonsum ihrer Kinder zu regulieren. Er sprach sich für eine Ausweitung entsprechender Vorgaben im bereits bestehenden Jugendmedienschutzstaatsvertrag aus. Dort werden bislang speziell Anbieter in die Pflicht genommen, mit technischen oder anderen Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass Kinder keinen Zugang zu bestimmten Medieninhalten haben.
"Man könnte auch daran denken, dass Zugänge zum Netz wie Betriebssysteme so etwas vorhalten müssen. Das wäre in Kombination mit den bewährten Altersangaben deutlich wirksamer", betonte Kreißig. "Sie spielen dann eine zeitgemäße Rolle, indem sie technisch ausgelesen werden und nicht nur sichtbar sind."
Google und Apple als Entwickler der beiden meistverbreiteten Smartphone-Betriebssysteme geben auf freiwilliger Basis Eltern bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit, die Nutzung der Geräte durch ihre Kinder einzuschränken. Sie können zum Beispiel die Verwendung einiger Apps sowie den Aufruf nicht jugendfreier Inhalte verhindern sowie die erlaubte Bildschirmzeit festlegen.
Wahrung anderer Vorgaben nötig
Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums reagierte am Donnerstag so: Man begrüße, dass die Landesmedienanstalten vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs erste Ideen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendmedienschutzes entwickelten. "Möglicherweise können die Vorschläge der Länder geeignet sein, das neue Jugendschutzgesetz des Bundes durch entsprechende Maßnahmen auf Landesebene zu ergänzen."
Zugleich betonte das Ministerium: "Diese für die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Länder in den kommenden Jahren vorgeschlagenen technischen Identifikations- und Filterlösungen dürften jedoch nur unter ausreichender Wahrung von Netzfreiheit, Datenschutz und europarechtlicher Vorgaben umgesetzt werden."
Dem Digitalverband Bitkom zufolge lässt der Vorstoß der Medienanstalten Fragen offen. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte: "Unklar ist, welche Mittel hier gemeint sind: etwa Filter oder eine gezielte Steuerung von Apps? Welche Standards müssen sie technisch und praktisch erfüllen? Das alles müsste im Vorfeld durchdacht und gleichermaßen rechtssicher wie praxisnah festgelegt werden." Eine pauschale Forderung nach einem Jugendschutz-Filter in Betriebssystemen sorge für Unschärfe.
Freiwillige Angebote nur selten genutzt
Rohleder verwies darauf, dass die meisten Hersteller von Betriebssystemen bereits auf freiwilliger Basis die Möglichkeit etwa einer Kindersicherung bieten. "Das Problem ist hier nicht die Technik, das Problem ist ihre unzureichende Nutzung: Nur 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren, die ein Smartphone nutzen, geben an, dass ihre Eltern die Jugendschutzeinstellungen an dem Gerät aktiviert haben", fügte er hinzu. (mho)