Justizministerium: Mit Online-Durchsuchungen gegen Kindesmissbrauch
Bei allen Formen der schweren sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie der Verbreitung solcher Darstellungen sollen Ermittler IT-Systeme infiltrieren dĂĽrfen.
Das Bundesjustizministerium hat am Montag seinen Referentenentwurf für ein Gesetz "zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" vorgelegt. Damit sollen die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern neu bezeichnet, deutlich verschärft und durchweg kriminalisiert werden. Dieser soll es Ermittlern zugleich ermöglichen, dass sie künftig bei sämtlichen Formen der schweren sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen IT-Systeme ausspähen können.
Noch mehr Befugnisse als bei Quellen-TKĂś
Bei den vorgesehenen heimlichen Online-Durchsuchungen dürfen Strafverfolger mithilfe von Staatstrojanern nicht nur etwa Rechner infiltrieren, sondern auch Festplatten inspizieren. Die Befugnis geht damit noch hinaus über die zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die sich auf laufende Gespräche beziehungsweise Chats via WhatsApp & Co. bezieht und mittlerweile sogar gegen Alltagskriminalität eingesetzt werden kann.
Um den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung abzusichern, hat das Bundesverfassungsgericht im Streit über Computerwanzen eigens das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen entwickelt. Der Gesetzgeber verband die Kompetenz für heimliche Online-Durchsuchungen für die Polizei mit der jüngsten größeren Reform der Strafprozessordnung (StPO) 2017 an Paragraf 100c StPO, der den großen Lauschangriff regelt und als vergleichsweise strikt gilt.
Als schwere Straftaten klassifiziert
Mit dem neuen Vorhaben soll bei schwerem sexuellem Kindesmissbrauch und dem Austausch entsprechender Bilder und Videos nun nicht mehr nach der Tathandlung differenziert werden. Vielmehr sieht das Justizressort vor, solche Fälle insgesamt in den Katalog der Straftaten aufzunehmen, durch den IT-Systeme breit ausgespäht werden dürfen. Mit Blick auf das hier auszumachende "besonders schwere Tatunrecht" erscheine es sachgerecht, solche Verbrechen als besonders schwere Straftaten zu klassifizieren und das Instrumentarium der Ermittler zu erweitern.
Beim Verbreiten "kinderpornografischer Schriften" soll zudem die Einschränkung auf gewerbs- oder bandenmäßiges Vorgehen entfallen. Dieses Delikt stehe "der organisierten Kriminalität nahe und ist häufig durch ein hohes Maß an Abschottung nach außen gekennzeichnet", begründet das Ministerium diesen Schritt. Dies gelte verstärkt "vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung, insbesondere der Anonymität des Internets, des Ausweichens ins sogenannte Darknet sowie der einfachen Möglichkeit des vielfachen Kopierens und der schnellen Weitergabe entsprechenden Materials durch immer bessere Internetverbindungen und hohe Speicherkapazitäten".
Bereits Versuche strafbar – Abhörmaßnahmen erlaubt
Mit gängigen Mitteln wie das Abhören soll die Telekommunikation zudem künftig auch bei Ermittlungen überwacht werden können, wenn sich Täter Missbrauchsdarstellungen beschaffen oder sie besitzen. Auch erleichtert werden soll, Verbindungs- und Standortdaten abzufragen
Wie bei der bereits eingeführten vergleichbaren Regel im Kampf gegen Cybergrooming soll der Täter so auch dann kriminalisiert werden, wenn er – entgegen seiner Vorstellung – nicht auf ein Kind, sondern auf einen Jugendlichen oder Erwachsenen wie einen Elternteil oder einen Polizeibeamten einwirkt.
Höhere Strafen vereinbart
Generell will das Ministerium den Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder mit einem Strafrahmen von zwölf Monaten bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe ahnden. Bisher war dieser als Vergehen mit Haft von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Wer sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern in Umlauf bringt, besitzt oder sich beschafft, muss ebenfalls mit deutlich höheren Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn beziehungsweise fünf Jahren rechnen. Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Haftstrafen zwischen zwei und 15 Jahren geahndet werden können.
Uneinigkeit bei elektronischer FuĂźfessel
Der Entwurf ist innerhalb der Großen Koalition bereits weitgehend abgestimmt, sodass er schon bald das Bundeskabinett passieren und dann an den Bundestag und den Bundesrat gehen könnte. Im Parlament dürfte die CDU-CSU-Fraktion dann noch auf weitere Verschärfungen drängen. Deren Vize Thorsten Frei begrüßte jüngst das von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) angekündigte Gesetzespaket zwar prinzipiell. Er forderte aber etwa, dass es für Gerichte wesentlich leichter werden müsse, "Kinderschänder zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten". Die Hürden dafür seien derzeit viel zu hoch. (tiw)