Kalifornien beschließt Netzneutralität
Auf den letzten Drücker hat das Parlament Kaliforniens die Netzneutralität in Gesetzesform gegossen. Noch nicht gesichert ist die Zustimmung des Gouverneurs.
Das Parlament Kaliforniens hat ein Netzneutralitätsgesetz beschlossen. Es setzt die drei Gebote der Netzneutralität um, die die US-Regulierungsbehörde FCC 2015 erlassen und mit Wirkung vom Juni wieder aufgehoben hatte. Die Stimmenmehrheiten für das Netzneutralitätsgesetz (Antrag SB-822) waren mit 61 zu 18 Stimmen im Unterhaus und 27 zu 12 Stimmen im Oberhaus deutlich. Der Beschluss im Unterhaus erfolgte am Donnerstag gerade noch rechtzeitig vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode, der Senat folgte am Freitag.
Noch aber fehlt die Unterschriften von Gouverneur Jerry Brown. Er hat sich noch nicht festgelegt, ob er das Gesetz absegnen wird. Ein zweiter Gesetzesantrag zum Thema ist gescheitert: SB-460 hätte sicherstellen sollen, dass der Staat Kalifornien nur mit netzneutralen Netzbetreibern große Verträge abschließt. Doch im Unterhaus enthielten sich zu viele Demokraten der Stimme, die Nein-Stimmen überwogen.
Verbraucherschützer freuen sich
Das verabschiedete Netzneutralitätsgesetz ist aber zweifelsohne das Bedeutendere. Versuche großer Internetprovider, dem Gesetz die Zähne zu ziehen, wurden in letzter Sekunde abgewehrt. Der zuständige Ausschuss des Unterhauses hatte in einer Nacht- und Nebel-Aktion den Gesetzesantrag ausgehöhlt, doch war es engagierten Bürgern gelungen, ihre Abgeordneten mit Anrufen zum Umdenken zu bewegen.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) betrachtet den verabschiedeten Gesetzestext als Goldstandard für die Regelung der Netzneutralität. Nun fordern sie die Bürger auf, auch ihre Unterhausabgeordneten auf Bundesebene zu kontaktieren. Der US-Senat hat bereits für die Wiederherstellung der Netzneutralität auf Bundesebene gestimmt.
Drei Gebote der Netzneutralität
In Kalifornien soll es zukünftig drei fundamentale Verbote für Breitband-Internetzugänge für Verbraucher geben:
- Keine Websperren für rechtmäßige Inhalte, Anwendungen, Dienste oder unschädliche Geräte.
- Keine Tempobremsen (Throttling) für "legalen Internetverkehr" auf Basis von rechtmäßigen Inhalten, Anwendungen, Diensten oder unschädlicher Geräte.
- Keine Bevorzugung legalen Internetverkehrs gegenüber anderem legalen Internetverkehr im Austausch gegen Zuwendungen jeglicher Art. Auch eigene Inhalte und Dienste dürfen die Breitbandanbieter nicht bevorzugen.
Diese Verbote gelten sowohl für Festnetz- als auch Mobilfunk-Breitband-Anschlüsse. "Vernünftiges Netzwerk-Management" wird allerdings ausdrücklich gestattet. Auch ist erlaubt, bestimmte Dienste nicht auf das Trafficvolumen des Vertrags anzurechnen (Zero Rating) – sofern nicht nur einzelne Angebote, sondern stets die ganze Gattung erfasst werden und der Netzbetreiber von keinem Dritten eine Zuwendung dafür erhält.
Kampf um Netzneutralität geht vor Gerichten weiter
Doch auch wenn Gouverneur Brown dem Gesetz seine Zustimmung erteilt, ist nicht gesichert, dass es langen Bestand haben wird. Im Zuge der Aufhebung der Bundes-Netzneutralität hat die FCC den Staaten und Kommunen untersagt, eigene Regelungen zu treffen. Diese so genannte "Preemption" sichert im Regelfall die Kompetenzen der FCC: Wenn die FCC einschlägige Vorschriften erlässt, dürfen Staaten und Kommunen das nicht unterlaufen.
Andernfalls hätte die Arbeit der Bundesbehörde wenig Sinn. Ob die Preemption aber auch dann greift, wenn die FCC ausdrücklich auf Regelungen verzichtet beziehungsweise Vorschriften aufhebt, müssen die Gerichte klären. Sie sollen außerdem feststellen, ob die Aufhebung selbst rechtskonform war.
- Der Wortlaut des Gesetzes
kalifornischen Netzneutralitätsgesetzes SB-822
(ds)