Keine Regulierung: Netzagentur verliert GMail-Streit mit Google vor EuGH

Google muss laut dem Europäischen Gerichtshof GMail nicht als Telekommunikationsidenst anmelden und damit auch keine Abhör-Schnittstellen einbauen.

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Google Mail

(Bild: dpa, Sebastian Kahnert)

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  • dpa

Die Bundesnetzagentur ist mit dem Versuch gescheitert, Webdienste wie Googles GMail den deutschen Telecom-Bestimmungen zu unterwerfen. Derlei Dienste seien nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-193/18). Demnach müssen Gmail und andere Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen – etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten.

Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google GMail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet, der US-Konzern wehrte sich jedoch juristisch dagegen. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Google-Klage in erster Instanz noch ab. Der EuGH sollte nun klären, ob E-Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten, Telekommunikationsdienste nach EU-Recht seien.

Die Luxemburger Richter verneinten dies, "da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht". Das Kölner Gericht hatte dies noch genau gegenteilig entschieden: "Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem E-Mail-Dienst zuzurechnen."

Nach der Entscheidung des EuGH muss im konkreten Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden. Das deutschen Telekommunikationsgesetz basiert auf der entsprechenden EU-Richtlinie. (jk)