Markenschutz für "MP3" fraglich

Der Markenschutz für den Begriff "MP3" wird aller Voraussicht nach erneut geprüft, obwohl die Einspruchsfrist heute abgelaufen ist.

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Von
  • Holger Bleich

Das europäische Harmonisierungsamt wird aller Voraussicht nach den beantragten Markenschutz für den Begriff "MP3" nochmals prüfen. Zwar war am heutigen Dienstag die Widerspruchsfrist gegen den "MP3"-Markenschutz (c't berichtete) abgelaufen, wie die EU-Behörde bestätigte. Anders als im deutschen Markenrecht ist es auf EU-Ebene aber möglich, auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist eine erneute Prüfung zu veranlassen. Dazu genügt es, eine so genannte "Bemerkung Dritter" einzusenden.

c't hat heute eine solche "Bemerkung Dritter" an die Behörde geschickt. Unsere Zweifel am Recht auf Markenschutz des Begriffs unterfütterten wir mit einigen Artikeln aus dem c't-Archiv, aus denen hervorgehen dürfte, wie sehr "MP3" zum allgemeinen Sprachgebrauch geworden ist. Die zuständige Mitarbeiterin bestätigte uns bereits, dass die Zulassung nun erneut geprüft werde. Eine eventuelle Eintragung der Marke erfolgt daher frühestens in zwei bis vier Monaten.

Im Gespräch mit c't betonte hypermedia-Geschäftsführer Norbert Boehnke, der den Markenschutz beantragt hatte, dass er die Marke nicht dazu nutzen wolle, "Website-Betreiber abzumahnen oder Firmen dicht zu machen." Er sei sich noch gar nicht darüber im klaren, was genau er mit der Marke anstellen wolle. Seine Firma, die ein Verfahren zur Übertragung von Binärstreams im Standard-TV-Kabelsignal entwickelt hat, wolle lediglich nicht selbst Opfer von Abmahnungen werden. Falls die Marke nicht schutzwürdig sein sollte, sei das auch nicht tragisch. "Dann hat sie halt keiner", meinte Boehnke. Er wolle nur der Musikindustrie zuvor kommen. "Wenn die ganze Welt schläft, kann man mich doch nicht dafür schelten, dass ich als Einziger wach war!" (hob)