Missing Link: Herr Spahn, bitte in Zimmer 1

Den künftigen Gesundheitsminister Jens Spahn erwartet das größte IT-Projekt: die Vernetzung der medizinischen Betreuung mit elektronischen Gesundheitskarten, Arztausweisen und speziellen VPN-Routern. Ein Himmelfahrts- oder ein Kanzlerfahrts-Kommando.

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Missing Link: Herr Spahn, bitte in Zimmer 1

(Bild: StockSnap)

Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Detlef Borchers
Inhaltsverzeichnis

Geht alles nach Plan M wie Merkel, wird der CDU-Politiker Jens Spahn Gesundheitsminister der kommenden Großen Koalition. Der ausgewiesene Merkel-Kritiker würde den treuen Merkel-Anhänger Hermann Gröhe ablösen und ein Ministerium übernehmen, in dem viel Arbeit wartet und wenig Ehre. Denn seit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) haben sich viele Minister im Amt verschlissen worden: Ulla Schmidt, Philipp Rösler, Daniel Bahr und eben auch Hermann Gröhe. Unter seiner Leitung kam ein eHealth-Gesetz zustande, dass für Tempo sorgen sollte und den Beteiligten mit finanziellen Sanktionen drohte, sollten gesetzte Termine nicht eingehalten werden.

Der wichtigste Termin war der 30. Juni 2018. Bis dahin sollten rund 200.000 Arztpraxen und Krankenhäuser an die medizinische Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Dieser Termin platzte. Auch die neue Fristsetzung mit dem 31. Dezember 2018 ist reines Wunschdenken. Insofern kann die Berufung von Jens Spahn auf den Ministerprosten als Versuch von Angela Merkel verstanden werden, ihren innerparteilichen Kritiker in der unerbittlichen Mühle des "weltgrößten IT-Projektes" (so Gröhe) mürbe zu machen. So sagen Kommentare bereits sein Scheitern voraus.

"Missing Link"

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Auf der anderen Seite ist Jens Spahn anders als Hermann Gröhe "vom Fach", da er einstmals gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU war und sich in dieser Funktion bereits mit der Gesundheitskarte und der dazugehörigen medizinischen Telematik beschäftigt hatte. So warnte er 2015 vor Bestrebungen, die eGK in den Tiefschlaf zu schicken und erklärte das Papier-Rezept zu einem Anachronismus. Zusammen mit dem SPD-Politiker Karl Lauterbach hatte er schon 2013 Eckpunkte zur Telematik in den damaligen Koalitionsvertrag mit eingebracht und auch am aktuellen Koalitionsvertrag der künftigen Regierung mitgearbeitet. Dieser legt fest, dass aufbauend auf der Gesundheitskarte eine elektronische Patientenakte bis 2021 eingeführt sein soll.

"Wir werden die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen", so die ehrgeizige Zielvorgabe, die zudem ausdrücklich festhält, dass die so gespeicherten Daten das Eigentum der Patientinnen und Patienten sein sollen. Wie diese Patientenakte ausgestaltet sein soll, darüber gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen, wie es nicht nur das Programm der Medizin-IT-Messe ConHIT zeigt. Beim epa-Forum der Anbieter von Patientenakten sind nicht weniger als 14 deutsche Projekte gelistet. Gelingt es Spahn, die divergierenden Interessen auf den Punkt zu bringen und die vereinheitlichte Akte auch noch im gesetzten Zeitrahmen einzuführen, wäre dies sein Meisterstück und Spahn selbst erster Anwärter auf den Chefposten der digitalisierten Bundesrepublik.

Zu erwähnen wäre freilich noch, dass abseits aller IT-Fragen eine Reihe weitere Baustellen auf den CDU-Politiker warten: da wäre die Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland, die Reform des Vergütungssystems für Ärzte oder die von Spahn bevorzugte Einführung von "Terminservicestellen", damit Kassenpatienten ähnlich schnell Termine bekommen wie die Privatversicherten. Außerdem muss der CDU-Politiker gegen die Forderung der SPD nach der schrittweisen Einführung einer Bürgerversicherung antreten. All dies scheint ihn nicht anzufechten: "Ihre gesundheitspolitischen Fragen bitte ich Sie mir nach meiner Ernennung zum Minister erneut zuzusenden," so Spahns Antwortschablone auf unsere Mail-Anfragen.

In dieser Schwebe-Situation ist ein Blick auf die aktuelle Lage des weltgrößten IT-Projektes so etwas wie die Bestandsaufnahme, von der jeder Gesundheitsminister ausgehen muss. Der Zeitpunkt dafür ist günstig. Die ersten circa viertausend Praxen von Ärzten und Zahnärzten und Physiotherapeuten sind per Konnektor an die telematische Infrastruktur angeschlossen worden und können nun im Zuge des "Versichertenstammdatenmanagenements" (VSDM) online die Gültigkeit der Gesundheitskarten eines Versicherten prüfen. Zudem ist in dieser Woche der Evaluationsbericht der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg veröffentlicht worden, in dem die Erfahrungen von 500 Praxen ausgewertet wurden, die sich am VSDM-Pilotest beteiligten. Last but not least hat sich nun auch die Vertreterversammlung der kassenärztlichen Bundesvereinigung für Nachverhändlungen bei den Fristsetzungen, Terminen und Sanktionsandrohungen ausgesprochen. Doch dazu später mehr.

Im Pilottest, über den auch die Medizinpresse berichtet, zeigte sich, dass Einlesen der Gesundheitskarte im Schnitt 6,5 Sekunden braucht, wenn Stammdaten aktualisiert werden müssen. Normalerweise reichen 2 bis 3 Sekunden. Insgesamt aber stieg der Zeitaufwand beim Einlesen der eGK vor allem deshalb, weil viele Patienten Karten vorzeigten, die nicht online-fähig waren, weil sie zur 1. Kartengeneration gehörten. Hier musste häufig mit der Krankenkasse telefoniert werden, um den Versichertenstatus abzufragen. Das größte Problem der Praxisangestellten war es, den Patienten zu erklären, warum ihre Karte ungültig ist und sie eine neue brauchen.

Auch in den abseits des Pilottests erfolgreich angeschlossenen Praxen ist das ein Problem, sind doch die Ärzte wie Zahnärzte genervt davon, das "ziemlich viele ungültige eGKs" im Umlauf sind, wie ein Beteiligter erzählt. Das Problem endet übrigens nicht in der Praxis: rufen die Patienten bei den Hotlines ihrer gesetzlichen Krankenkassen an, um eine neue Karte anzufordern, wissen viele Kassen offenbar noch nicht, dass die telematische Infrastruktur arbeitet und sie beim Karten-Dienstleister Ersatz für die ungültigen Karten anfordern müssen.

Zurück zum Pilottest: Hier ergab die Auswertung durch die Nürnberger Wissenschaftler, dass 41,3 Prozent der Befragten den Stammdatenausgleich ausgereift genug für den nun angelaufenen allgemeinen Rollout hielten, während 30,3 Prozent das Verfahren als unausgereift bezeichneten und 24,3 Prozent bei der Frage unentschieden waren. Glanzzahlen sind das nicht. Rund die Hälfte der Befragten meinte immerhin, dass die Online-Anbindung zu einer besseren Datenqualität im Praxisalltag führe und 61 Prozent glaubten, später weitere Anwendungen der eGK zu nutzen, etwa die Anlage des Medikationsplanes oder eines Notfalldatensatzes auf der Karte. Soweit die Begleitforschung.