Mit DSGVO überfordert: Radiosender rettet Wunschzettel-Aktion in Bayern

Mit Verweis auf die DSGVO hat die Stadt Roth in diesem Jahr ihre beliebte Wunschzettel-Aktion für Kinder abgesagt. Dabei fehlte nur ein kleiner Hinweis.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 138 Kommentare lesen
Mit DSGVO überfordert: Sender rettet Wunschzettel-Aktion in Bayern

(Bild: Pexels)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Einmal Feuerwehrmann sein! Wünsche wie diesen können Kinder im fränkischen Roth seit Jahren auf einen Zettel schreiben und an den Weihnachtsbaum auf dem Christkindlesmarkt hängen. Mit Partnern erfüllt die Stadt dann viele Wünsche. Mit Verweis auf die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sagte die Kommune die Aktion in diesem Jahr jedoch ab. Der Radiosender Antenne Bayern entwarf daraufhin kurzerhand einen neuen Wunschzettel – und rettete die weihnachtliche Tradition.

"Das alte Formular war nicht mehr datenschutzkonform", erklärte eine Sendersprecherin am Donnerstag. Auf dem alten Wunschzettel habe der Hinweis gefehlt, dass die Kontaktdaten der Familien an Dritte - wie etwa Sponsoren – weitergegeben werden.

Nach Rücksprache mit Experten entwarf der Sender einen neuen Wunschzettel-Vordruck, auf dem ein entsprechender Vermerk steht. Diesen müssen die Eltern nun per Unterschrift bestätigen. "Wir freuen uns, dass wir die Aktion retten konnten und Kinderaugen wieder zum Strahlen bringen können", sagte die Antenne-Sprecherin.

Die Stadt war zunächst nicht für Anfragen zu erreichen. Mit Verweis auf die im Mai in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung hatte die Kommune vor gut einer Woche mitgeteilt, dass die beliebte Wunschzettel-Aktion in diesem Jahr ausfallen müsse. "Das Ausfüllen der Wunschzettel würde zu einem bürokratischen Akt werden", hieß es. Man arbeite an einer "praktikablen Lösung für die Zukunft" - die Umsetzung werde allerdings erst im nächsten Jahr möglich sein.

Die Vertretung der Europäischen Kommission in München betonte, die neuen Datenschutzregeln der DSGVO verböten "in keiner Weise Wunschzettel-Aktionen zu Weihnachten". Wenn die Eltern zustimmten, dürften die Kontaktdaten der Familie aufgenommen werden. In einer Mitteilung hieß es: "Das sind die Regeln, die schon seit 20 Jahren gelten. Die Datenschutzgrundverordnung hat daran nichts geändert." (mho)