NetzDG: Facebook muss Millionen-Bußgeld zahlen

Facebook muss 2 Millionen Euro Bußgeld zahlen, weil das Unternehmen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstieß. Es ist das erste Bußgeld dieser Art.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 62 Kommentare lesen
Facebook

Facebook muss 2 Millionen Euro Bußgeld zahlen, weil der NetzDG-Transparenzbericht offenbar unvollständig war.

(Bild: dpa, Richard Drew/AP)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll für weniger Hass im Netz sorgen: Bedrohungen, Beleidigungen oder eben Hassbotschaften sollen schneller aus den Kommentarbereichen von YouTube, Twitter und Facebook verschwinden. Das NetzDG nimmt die Plattform-Betreiber in die Pflicht, sie haben maximal 24 Stunden Zeit, offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu löschen, nachdem Nutzer diese gemeldet haben. In weniger eindeutigen Fällen haben die Seitenbetreiber 7 Tage Zeit. Über all diese Löschvorgänge müssen die Anbieter alle sechs Monate in einem Bericht transparent informieren.

In der Realität klappt das aber offenbar noch nicht ausreichend – weswegen gegen Facebook nun ein Bußgeld in Höhe von 2 Millionen Euro verhängt wurde. Es ist das erste Mal, dass das Bundesamt für Justiz eine solche Strafe erließ. Das NetzDG trat Anfang 2018 komplett in Kraft.

In diesem Fall ging es nicht darum, dass Facebook gemeldete Inhalte nicht rechtzeitig gelöscht hat. Das Unternehmen hat es aber versäumt, einen vollständigen Halbjahresbericht über den Umgang mit den Nutzerbeschwerden zu veröffentlichen. Der Bericht würde nur "einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte" aufführen, erklärte das Bundesamt für Justiz.

Die ersten NetzDG-Transparenzberichte hatten die Unternehmen im Sommer 2018 veröffentlicht. Facebook erklärte damals, lediglich 1704 problematische Inhalte gelöscht zu haben. Eine erstaunlich niedrige Zahl: Bei Twitter waren es 260.000 Inhalte, bei YouTube 215.000. Wie kann das sein?

Erklären lässt sich die niedrige Zahl durch das etwas versteckte NetzDG-Meldeformular, das Facebook als zweiten Meldeweg anbietet. Die gängigere Methode, Inhalte zu melden, führt aber über die einzelnen Beiträge im sozialen Netzwerk ("Feedback zu diesem Beitrag geben"). Dabei handelt es sich um den "Flagging-Meldeweg".

Dass es bei Facebook diese beiden Meldewege gibt, sei zwar nicht problematisch, so das Bundesamt für Justiz. Doch es sei nötig, dies den Nutzern transparent zu machen und im Bericht dann alle Beschwerden abzubilden. Bei Facebook hingegen ist die Beschwerdeanzahl offenbar unvollständig – über die "Flagging"-Methode dürften sehr viel mehr Beschwerden eingegangen sein als Facebook im Bericht ausweist.

Es mangelt also an Transparenz: "Die veröffentlichten Angaben ergeben kein schlüssiges, transparentes Bild der Organisation, und der Prozessabläufe beim Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte", erklärt eine Pressemitteilung des Bundesamts. Noch ist der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig, Facebook Ireland Limited kann Einspruch einlegen. Wenn das Bundesamt für Justiz den Bescheid daraufhin nicht aufheben, gehen die Akten über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht Bonn. (dbe)