Ă–sterreich: "Digitales Vermummungsverbot" soll nun wohl kommen

Wien will wohl vorschreiben, dass nur noch nach Hinterlegung einer Handynummer im Internet gepostet werden darf. Das soll die Verfasser identifizierbar machen.

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Österreich: Internetpostings bald nur nach Hinterlegung der Handynummer möglich

(Bild: Syda Productions/Shutterstock.com + www_slon_pics)

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Österreichs Regierung will nun offenbar ernst machen und vorschreiben, dass Menschen nur noch nach Hinterlegung einer Telefonnummer in sozialen Netzwerken oder Internetforen Beiträge verfassen können. Im Kabinett soll am Mittwoch ein Gesetzentwurf zu einem "digitalen Vermummungsverbot" abgesegnet werden, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Der soll demnach nicht untersagen, dass Nutzer im Internet Pseudonyme nutzen. Den Plattformen gegenüber sollen sie sich aber mit einer Handynummer identifizieren, die gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden muss.

Wie die Süddeutsche weiter schreibt, würde sich ein solches Gesetz nicht nur auf die großen sozialen Netzwerke auswirken, sondern auch auf Foren von Zeitungen. Am stärksten wäre demnach das das Forum des regierungskritischen Standard betroffen, das auf bis zu 40.000 Kommentar pro Tag komme. Dort könne man die Pläne nicht nachvollziehen, da man mit "Shitstorms und Hass-Postings" seltener in Berührung komme, als etwa auf Facebook und Twitter.

Die Pläne gegen vermeintliche Anonymität im Internet hatte die rechtskonservative Regierung aus ÖVP und FPÖ vergangenen November vorgestellt. Erklärtes Ziel war es demnach, "den Umgang im Netz respektvoller" zu machen. Zuvor hatte ein Fall in dem Land für Aufsehen gesorgt, in dem es um obszöne Facebook-Nachrichten an die Grünen-Politikerin Sigi Maurer und deren Veröffentlichung sowie die Benennung des Absenders durch die Betroffene ging. Maurer hatte dann aber erklärt, dass der Hass unter Klarnamen bei ihr ankomme, es also wichtiger wäre, die Möglichkeiten zur Gegenwehr zu erweitern.

[Update 08.04.2019 – 14:25 Uhr] Der Gesetzentwurf soll dem Bericht zufolge am Mittwoch abgesegnet werden. Die falsche Datumsangabe wurde korrigiert. (mho)