Österreichisches Verfassungsgericht stoppt Staatstrojaner
Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat Teile des "Sicherheitspakets" von ÖVP und FPÖ gekippt. Unter anderem ist der Bundestrojaner verfassungswidrig.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat Teile des von ÖVP und FPÖ beschlossenen "Sicherheitspakets" gekippt. Wie das Gericht am Mittwoch bekanntgab, seien der von der letzten rechtskonservativen Regierung 2018 eingeführte "Bundestrojaner" sowie die automatische Kennzeichenerfassung verfassungswidrig.
Konkret sei "die verdeckte Überwachung verschlüsselter Nachrichten" durch Behörden mittels des "Bundestrojaners" ein zu starker Eingriff in die Privatsphäre, da auch viele unbeteiligte Kontakte der Überwachten mitbetroffen wären. Auch sei nicht gewährleistet, dass solche Überwachungsmaßnahmen nur bei schweren Straftaten angewendet würden, die eine so weitgehende Überwachung rechtfertigen könnten. Dass die Sicherheitsbehörden zur Installation des Trojaners auf Geräten von Zielpersonen heimlich in Wohnungen eindringen und etwaige Sicherheitsvorkehrungen aushebeln dürften, verstoße außerdem gegen die Unverletzlichkeit des Hausrechts.
Die Regierung des damaligen Bundeskanzlers Kurz hatte die Befugnisse für Sicherheitsbehörden stark ausgeweitet, um ihnen das Mitlesen verschlüsselter Messenger-Kommunikation direkt an der Quelle zu ermöglichen. Die Einführung wäre im April 2020 für Verbrechen mit einer Höchststrafe von mehr als zehn Jahren oder bei Terrorverdacht und bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie Sexualdelikten mit einer Höchststrafe von über fünf Jahren geplant gewesen.
Vorratsdatenspeicherung von Kfz-Daten unverhältnismäßig
Ebenso kippten die Richter den Zugriff der Behörden auf Kameras an österreichischen Straßen, um Kennzeichen, Autotyp, Marke und Farbe sowie die Identität der Fahrer erfassen und zwei Wochen lang speichern zu dürfen. Die damit entstehende anlasslose Vorratsdatenspeicherung sei unverhältnismäßig, die permanente Datenerfassung im Straßenverkehr könnte bei weiten Teilen der Bevölkerung ein "Gefühl der Überwachung" erzeugen. Die Richter argumentierten, dieses Überwachungsgefühl könnnte die Versammlungs- oder Meinungsfreiheit einschränken. Darüber hinaus sei die Ermittlungsmethode alleine deshalb schon unverhältnismäßig, da damit auch schon Fälle "der leichtesten Vermögenskriminalität" verfolgt werden dürften.
Teil der nun gestoppten Straßenüberwachung ist auch, dass die Behörden nicht mehr verdeckt auf die Daten des "Section Control"-Systems zugreifen dürfen, das primär Geschwindigkeiten auf einer bestimmten Wegstrecke misst. Da damit Standortdaten und ein Bewegungsprofil erstellt werden könnten, handele es sich laut den Richtern um einen "gravierenden Eingriff" in Datenschutz und Privatsphäre.
"Klare Absage an umfassende Überwachungsfantasien"
Die Opposition hatte beim Beschluss des Überwachungspakets im April 2018 gewarnt, Österreich werde dadurch zu einem "Überwachungsstaat". Die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof hatten daraufhin Abgeordnete der SPÖ und der liberalen Neos eingereicht. Der stellvertretende Neos-Chef Niki Scherak sprach anlässlich des Urteils von einer "klaren Absage an die umfassenden Überwachungsfantasien" der damaligen türkis-blauen Regierung.
Von dem beschlossenen Paket bleiben nur noch einige andere Regelungen übrig. So haben Strafermittler weiterhin Zugriff auf zahlreiche Videokameras im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel in Bahnhöfen und Flughäfen. Dazu kommt eine Identifizierungspflicht beim Kauf von SIM-Karten sowie ein gelockertes Briefgeheimnis. (siko)