Richtig versteuern: Kryptogeld-Millionär, was nun?

Wer rechtzeitig eingestiegen ist, hat mit Kryptogeld satte Gewinne einfahren können. Doch wie viel will das Finanzamt eigentlich davon abhaben? Steuerexpertin Anka Hakert gibt Auskunft.

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Bitcoin

(Bild: dpa, Illustration)

Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Anka Hakert
Inhaltsverzeichnis

Auch wenn Bitcoin & Co. nach dem Januar-Crash und nun wieder einsetzender Erholung noch unter den Höchstständen vom Dezember stehen – allein im Jahresvergleich sind die Kursgewinne nach wie vor spektakulär. Das rückt bei vielen Kryptogeldnutzern auch langsam die Frage nach der Besteuerung in den Vordergrund. Denn spätestens wenn man seinen Gewinn wieder umtauschen und in alltagstauglichem Euro aufs Konto parken will, geht das Grübeln los: Welche Folgen haben die sechsstelligen, teilweise siebenstelligen Zahlungseingänge? In den zahlreichen Anfragen, die Steuerberater bekommen, geht es eigentlich immer um zwei Kernfragen: Wie sage ich es meiner Hausbank und wie sage ich es dem Finanzamt?

Ein Artikel von Anka Hakert

Die Steuerfachanwältin Anka Hakert befasst sich bereits seit 2013 mit steuerlichen Fragestellungen bei Kryptowährungen und berät neben privaten Investoren auch Unternehmen.

Bei "ungewöhnlichen Kontobewegungen" ist die Bank zu einer Prüfung und gegebenenfalls zu einer Verdachtsmeldung verpflichtet. Wenn also hohe Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen auf dem Konto eingehen, muss die Bank prüfen. Und die Frage ist, wie die Bank reagiert, wenn sie von der Herkunft der Gelder erfährt.

Manche Banken haben sich schon frühzeitig mit Kryptogeld befasst und stehen dem offener gegenüber. Natürlich müssen sich auch diese Banken an die Gesetze halten. Der Vorteil ist aber, dass sie nicht vorschnell mit einer Kündigung des Kontos reagieren, wenn sie vom Hintergrund des Geldsegens erfahren.

Es ist jedoch nach wie vor zu beobachten, dass es nach Eingang der Veräußerungsgewinne zu einer Kündigung des Kontos kommt, insbesondere wenn die Bank erfährt, dass Bitcoin-Geschäfte hinter den hohen Gewinnen stehen. Teilweise hilft es, vorab das Gespräch mit der Bank zu suchen. Allerdings entscheidet der persönliche Sachbearbeiter der Filiale nicht immer über die Angelegenheit, sondern die Zentrale der Bank. So geschieht es zuweilen, dass der Sachbearbeiter zuvor keinerlei Bedenken äußerte, nach Eingang des Geldes dann aber trotzdem das Konto gekündigt wird.

Selbstverständlich sind die Banken verpflichtet, sich an die Geldwäscherichtlinien zu halten, Informationen anzufordern und gegebenenfalls eine Verdachtsanzeige zu stellen. Ferner wollen die Banken auch sehen, dass sich der Kontoinhaber um die Steuern kümmert. Hier hilft es zuweilen, ein Schreiben des Steuerberaters vorzulegen, wonach die Einkünfte selbstverständlich dem Finanzamt erklärt werden.

Es ist aber auch schon zu Verdachtsmeldungen seitens des Finanzamts gekommen, selbst wenn die Steuererklärungen ordnungsgemäß abgegeben wurden. Teilweise erfolgt dies unter Hinweis auf Medienberichte, die die Kryptowährungen, allen voran den Bitcoin, als Instrument der Geldwäsche darstellen. Wenn man alle seine Pflichten erfüllt hat und den Sachverhalt offen legt, lässt so ein Verdacht jedoch ausräumen.

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