Schweden: Mordfall mittels Ahnenforschung aufgeklärt – Anklage erhoben

16 Jahre nach einem Doppelmord hat die schwedische Polizei den inzwischen geständigen Täter dank einer DNA-Datenbank gefunden. Nun wurde Anklage erhoben.

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Schweden: Mordfall mittels Ahnenforschung mittels Ahnenforschung aufgeklärt

(Bild: gopixa/Shutterstock.com)

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Von
  • dpa

Nachdem es der Polizei im schwedischen Linköping gelungen war, einen Doppelmord vor 16 Jahren mithilfe einer Datenbank für Familienforschung aufzuklären, wurde nun Anklage erhoben. Das teilte die zuständige Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit, der ermittelte Täter ist geständig. Das Vorgehen erinnert an den Fahndungserfolg im Falle des Golden State Killers in Kalifornien, der nach mehr als 30 Jahren ermittelt wurde.

Der heute 37 Jahre alte mutmaßliche Täter hatte der Anklägerin zufolge 2004 den Drang verspürt, zwei Menschen töten zu müssen. Sein erstes Opfer war ein achtjähriger Junge, der auf dem Weg zur Schule im Zentrum von Linköping war. Der Mann stach ihn von hinten mit einem Messer nieder. Als er sah, dass eine Frau den Vorfall beobachtet hatte, stach er auch sie nieder. Beide starben.

Der Täter hinterließ am Tatort das Messer mit Fingerabdrücken, Blutspuren und Haaren, trotzdem konnte die Polizei ihn nicht ausfindig machen. Es folgte die umfangreichste polizeiliche Ermittlung seit dem Mord an Schwedens Ministerpräsident Olof Palme von 1986. 7000 Verhöre wurden durchgeführt, 5000 Menschen mussten sich einem DNA-Test unterziehen, 40.000 Dokumente wurden angehäuft. Doch der Täter war nicht zu finden.

In diesem Jahr stellte die Polizei schließlich die DNA vom Tatort in eine Datenbank für Familienforschung, in die Privatpersonen ihre DNA gestellt hatten. Dort gab es einen Treffer mit einer Person, die Teile der DNA des Täters aufwies. Wie in Kalifornien mithilfe eines Genealogen gelang es schließlich, zwei Brüder ausfindig zu machen, deren Erbgut mit dem Profil übereinstimmte. Im Juni wurde der Jüngere festgenommen, nachdem er den Doppelmord gestanden hatte. Die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass er weitere Menschen getötet hat. Er habe sehr zurückgezogen gelebt.

Laut einer Erklärung der Rechtsmedizin leidet der Mann an einer schweren psychischen Störung, weshalb er möglicherweise nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird.

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(mho)