Spionage: Menschenrechtsgerichtshof weist Klage gegen GCHQ-Hacking ab
Die Straßburger Richter verfolgen eine Beschwerde gegen die GCHQ-Computerspionage zunächst nicht, sprechen aber von einem tiefen Grundrechtseingriff.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage der Bürgerrechtsorganisation Privacy International in Kooperation mit einer Koalition von vier Providern und dem Chaos Computer Club (CCC) gegen weitreichende Hacking-Operationen des britischen Geheimdiensts GCHQ nicht zur Entscheidung angenommen. Die Straßburger Richter begründeten den Schritt damit, dass die Kläger den nationalen Rechtsweg nicht voll ausgeschöpft und sich so zu früh an das internationale Tribunal gewandt hätten.
Langwieriger Rechtsweg
Der britische Gesetzgeber hat dem GCHQ breite Befugnisse für internationale Cyberangriffe gegeben, mit denen die Agenten – etwa per Staatstrojaner – in Smartphones, Computer und ganze Netzwerke eindringen dürfen. Die Beschwerdeführer hatten sich 2014 zunächst an das zuständige nationale Gericht gewandt, das Investigatory Powers Tribunal (IPT). Dieses hatte die Klage 2016 zurückgewiesen, aber erstmals die Spionageaktivitäten bestätigt und "ernsthafte Fragen" damit verknüpft gesehen.
Auch der EGMR betont nun in seinem Beschluss, dass die staatlichen Hackeraktivitäten besonders tief in die Grundrechte der Betroffenen einschnitten. Er erkennt an, dass "Schutzmaßnahmen in diesem Bereich nötig sind". Die Angelegenheit müsse aber zunächst auf nationaler Ebene erneut untersucht werden. Privacy International zeigte sich enttäuscht von der Ansage: Die britische Regierung habe deutlich gemacht, dass es nicht möglich sei, die IPT-Entscheidung überprüfen zu lassen. Man werde nun trotzdem den Fall vor nationalen Gerichten weiterverfolgen und notfalls nach Straßburg zurückkehren. (mho)