Tippfehler bei IP-Adressauflösung: Britische Kinderporno-Ermittler verdächtigen zu oft Unschuldige
In einer Reihe von Fällen wurden 2016 Menschen in Großbritannien von Polizisten befragt oder festgenommen, weil sie wegen Tippfehlern als Verdächtige aus Telekommunikationsüberwachungen hervorgingen. Die Folgen seien "entsetzlich".
In Großbritannien machen Ermittler zu viele Tippfehler bei IP-Adressen in Fällen von Kinderpornografie und dadurch geraten immer wieder Unschuldige ins Visier der Strafverfolger. Das hat der für die Kontrolle von überwachenden Behörden zuständige Interception of Communications Commissioner Stanley Burton in seinem Jahresbericht für 2016 kritisiert.
Derartige Fehler seien viel zu weit verbreitet – vor allem in Fällen, die mit Kindesmissbrauch zu tun haben – als es akzeptabel sei, heißt es darin. Die Auswirkungen auf einige der Betroffenen seien "entsetzlich".
IP-Adresszuordnungen
Burton zeigt sich besorgt darüber, dass die Zahl der Fehler bei der Verarbeitung von IP-Adressen zunehmen, auch wenn die Gesamtzahl der schwer wiegenden Fehler mit 29 Fällen (bei denen es in 7 Fällen zu Verhaftungen kam) in absoluten Zahlen gering sei. Grund für die Fehler sei etwa die dynamische IP-Adressvergabe durch die Provider. Dadurch könnte Nutzern zuerst eine IP-Adresse zugewiesen sein und schon beim nächsten Einloggen eine neue.
Bei der richtigen Zuordnung sei deswegen eine genaue Zeitangabe unumgänglich, oft stünden dem aber unterschiedliche Formate im Weg. Außerdem würden Provider vermehrt mehrere Nutzer unter einer einzigen IP-Adresse ins Netz lassen, was die Ermittlung eines bestimmten Nutzer auch erschwere.
Schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen
Als Konsequenz seien beispielsweise Kinder in Obhut genommen worden, während ihre verdächtigten Eltern befragt wurden. Die hätten das sogar ihren Arbeitgebern mitteilen müssen. Einen Fall hatte im Frühjahr der 44-jährige Nigel Lang öffentlich gemacht – Jahre nachdem er wegen eines Tippfehlers fälschlich als Pädophiler verdächtigt und wochenlang von seinem 2-jährigen Sohn getrennt wurde.
Burton erklärt, dass die schwerwiegenden Fehler bei vergleichsweise häufig bei Ermittlungen zu Kindesmissbrauch auftreten, weil Ermittler verständlicherweise Kinder besonders schnell dem Zugriff mutmaßlicher Pädophiler entziehen wollen. Trotzdem müsse die Annahme bekämpft werden, dass IP-Adressauflösung immer fehlerfreie Resultate liefere. (mho)