U-Space: Ein System für ein europaweites Management von Drohnen

Seite 2: Schweiz testet Integration in Flugverkehr

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Einen kleinen Schritt weiter ist hierbei die Schweiz. In Genf wurde Mitte September ein Demonstrator gezeigt und damit erstmals in Europa ein Projekt in der Praxis vorgestellt, das sich mit der Integration von Drohnen in das europäische Luftfahrtsystem und sein ATM/ANS (Air Traffic Management/Air Navigation Services) befasst. Es soll dafür ein "U-Space" eingerichtet werden, ein Vorhaben, das die Europäische Kommission ins Leben gerufen hat. U-Space betrifft die unteren 150 Meter des Luftraumes, in dem auf ICT-Basis und automatisierten Funktionen an Bord eines UAS und/oder am Boden, zukünftig ein UAS Traffic Management (UTM) , also ein Luftverkehrs-Managementsystem für unbemannte Fluggeräte eingesetzt werden soll. An vergleichbaren Systemen wird auch in den USA gearbeitet wird, etwa von der NASA im Verein mit der US-Flugaufsichtsbehörde FAA und zahlreichen Partnern aus der Forschung und der Wirtschaft.

Für Europa drängt die EU-Kommission auf ein einheitliches System wobei das Projekt U-Space nicht vor 2019 abgeschlossen sein dürfte. Dies soll unter der Ägide einer gemeinsamen Unternehmung namens SESAR (Single European Sky ATM Research Programme) passieren, welche die Europäische Kommission und Eurocontrol gegründet haben. SESAR befasst sich mit der Entwicklung, Verwaltung und Koordinierung eines neuen europäischen Flugverkehrsmanagements und publizierte im Frühsommer dieses Jahres erste Entwürfe für einen U-Space. Bis 2019 möchte auch die EU-Kommission, dass Drohnen und deren Betreiber registriert und elektronisch identifiziert sowie UAV-Betrieb mittels Geofencing räumlich eingegrenzt werden können. Der U-Space soll dafür und für routinemässige Drohneneinsätze einen Rahmen bieten und eine effiziente Schnittstelle zur bemannten Luftfahrt, zu ATM/ANS-Anbietern und Behörden, heißt es in Projektinfos.

Unbemannten Flugsystemen sollen mit den beabsichtigten neuen Regulierungen und entsprechenden Techniken auch neue Einsatzmöglichkeiten erschlossen werden, beispielsweise indem "BVLOS"-Flüge ("Beyond Visual Line of Sight", in deutsch etwa: "außerhalb Sichtweite") bewilligt werden könnten. Ohne eine spezielle Bewilligung ist ein Flug ohne Sichtkontrolle den Drohnen-Piloten gegenwärtig ausdrücklich untersagt. Auch könnten UAV mit einer Integration in bestehende ATM-Systeme beziehungsweise Lufträume auch mal zu Einsätzen in normalerweise gesperrten Zonen (etwa rings um Flughäfen) zugelassen werden, da U-Space das Geofencing effizient managen soll. Genau das wurde kürzlich bei der ersten U-Space-Demo in Genf vorgeführt.

U-Space –Drohnentest in der Schweiz (14 Bilder)

Bei der Präsentation wurden mehrere Drohnen geflogen. (Bild: U-Space)

In der Schweiz wird zwar für ferngesteuerte UAV keine Bewilligung benötigt, wenn sie unter 30 Kilogramm wiegen und der Pilot sein Modell jederzeit auf Sicht steuert. Für Flüge im Umkreis von fünf Kilometern rund um einen Flughafen wird allerdings eine Genehmigung von der Schweizer Flugsicherung Skyguide benötigt. Und in einer zusätzlichen Kontrollzone dürfen Drohnen, Copter und Modellflugzeuge nur bis 150 Meter über dem Boden geflogen werden. Aber grundsätzlich ist es noch ein unbürokratisches UAV-Cruising im Schweizer Himmel. Fachleute und Medien berichten aber schon über Pläne, dass künftig bereits Drohnen ab 500 Gramm unter eine geplante elektronische Registrierungspflicht fallen würden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat dies aber noch nicht abschließend festgelegt.

Doch auch bei den Eidgenossen bleibt das Problem: die Durchsetzung strengerer Vorschriften wäre schwierig, da die meisten Drohnenflüge derzeit nicht angemeldet werden müssen. Wie in anderen Ländern arbeiten zwar auch schweizerische Regierungsstellen daran, doch noch gibt es keine Drohnen-Datenbank. Die Behörden wissen daher nicht, wem ein UAS gehört und können es während des Fluges auch nicht orten. Der Schweizer Regierung hat es aber anscheinend nicht allzu eilig – sie hatte im Frühjahr 2017 angekündigt, eine europäische Lösung abzuwarten. Nun möchten aber verschiedene Interessenten diese via der Schweiz etwas mit anschieben und das Modell eventuell in Gesamteuropa installieren. Genf eignet sich als "Demonstrator-Ort" hervorragend, schließlich liegt ein Teil des dortigen Flughafen-Territoriums auf französischem Staatsgebiet.

Und so demonstrierte also kürzlich in Genf (vor vielen hochrangigen Gästen aus der internationalen Drohnen-Industrie, der Flugbranche und Politikern) die Flugsicherung Skyguide und ihre Konsortiums-Partner AirMap, SitaOnAir, senseFly und PX4 während Live-Flügen mit drei verschiedenen Drohnen, wie diese mittels einer einfachen Online-Registrierung und -Identifizierung bei der Flugsicherung angemeldet werden können. Auch wurden die Integration der Drohnen mit der Flugverkehrskontrolle, die Flugplanung und Luftraumbewilligung sowie Live Tracking/Telemetrie und so genanntes "dynamisches Situationsbewusstsein" demonstriert. Letzteres war in der Genfer Demo etwa der simulierte Einsatz eines Rettungshubschraubers, der die bewilligten Flugpläne der drei UAV (die sich zeitweise alle zum gleichen Zeitpunkt nicht weit voneinander bewegten) plötzlich zu einem früheren Ende brachte als beantragt.

Ansonsten ist die Registrierung und das Beantragen einer Bewilligung so einfach wie ein Einkauf im Onlineshop. Auf einer Website der Flugsicherung muss zunächst ein Konto eröffnet werden. Anschließend müssen die Personalien inklusive Handynummer angegeben werden (welche per SMS aufs Handy verifiziert wird). Danach erfolgt eine Online-Verifizierung der persönlichen Daten (beispielsweise mittels einer amtlich zertifizierten E-ID – hier wurden ausreichende Verfahren noch offen gelassen). Darauf folgen die Eingaben einer je nach Land eventuell notwendigen Lizenz-Nummer für Drohnen-Piloten, und eventuell Hinterlegung von Payment-Infos bei kommerziellen Einsätzen, für die kostenpflichtige Services der Flugsicherung beansprucht werden. Gleich danach erteilt entweder die nationale Luftfahrtsbehörde oder die Flugsicherung (je nachdem, wo das Drohnenregister einmal geführt wird) eine Online-Lizenznummer für den UAV-Steuernden ("Drohnenpiloten-ID").