Verbraucherschützer: Keine Werbung für Bitcoin und Co.
Kryptowährungen als Geldanlage sollten nicht verkauft und beworben werden, fordert die Verbraucherzentrale. Potentielle Anleger müssen wissen, dass Bitcoin ein hochspekulatives Produkt und keine Währung ist.
Verbraucherschützer haben zum Anlegerschutz strenge Vorschriften für Bitcoin und Co. gefordert. "Kryptowährungen, hinter denen im Kern eine Geldanlage steht, sollten nicht aktiv im Beratungsgespräch Privatanlegern verkauft werden", sagte Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarktteams des Verbraucherzentrale Bundesverbandes der Deutschen Presse-Agentur. "Sie sollten aber auch nicht beworben werden, wie das heute der Fall ist."
Bitcoin würden als Währung angepriesen, tatsächlich handle es sich aber um hochspekulative Produkte. Dessen müssten sich Anleger bewusst sein, warnte die Verbraucherschützerin. "Wer trotzdem Geld in Kryptowährungen steckt, sollte von möglichen Verlusten nicht überrascht sein."
Datenblöcke statt Münze oder Schein
Bitcoin werden in komplizierten Rechenprozessen im Internet erzeugt – es gibt keine Scheine oder Münzen. Im Dezember hatte der Bitcoin, die bekannteste und wichtigste der Cyberwährungen, noch ein Rekordhoch bei etwa 20.000 Dollar erreicht. Seitdem ist der Kurs tendenziell stark gesunken.
Als ein Grund gilt das Vorgehen US-amerikanischer und japanischer Behörden gegen Krypto-Börsen. Vor allem Maßnahmen der US-Börsenaufsicht SEC zum Schutz der Investoren vor Betrug und Manipulationen hatten für Aufsehen gesorgt.
Globale Regeln sind vorerst allerdings nicht in Sicht. Bei ihrem jüngsten Treffen in Argentinien hatten die Finanzminister und Notenbankchefs führender Industrie- und Schwellenländer (G20) keine konkreten Maßnahmen zur Regulierung beschlossen. (bme)