Verschärfte biometrische Grenzkontrollen in der EU beginnen

Die Mitgliedstaaten müssen jetzt an den Außengrenzen die biometrischen Daten auch von EU-Bürgern mit Fahndungslisten bei Ein- und Ausreise abgleichen. Hierzulande sind See- und Flughäfen betroffen.

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Finger statt PIN

(Bild: dpa, Oliver Berg)

Lesezeit: 2 Min.

Seit Freitag greifen in der EU Vorgaben für schärfere Grenzkontrollen an den Außengrenzen des Schengenraums, zu dem neben den 22 Mitgliedsstaaten die Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören. Die zuständigen Kräfte der betroffenen Länder müssten jetzt die biometrischen Daten aus Reisepässen auch von EU-Bürgern "systematisch" mit Fahndungslisten und Datenbanken der Sicherheitsbehörden wie dem Schengener Informationssystem, der Asylbewerberdatei Eurodac oder dem Visa-System VIS bei der Einreise abgleichen, erklärte eine Kommissionssprecherin der Nachrichtenagentur AFP.

Bislang mussten an den Außengrenzen lediglich die Daten von Bürgern aus Drittstaaten überprüft werden. Für diese gilt nun, dass ein Abgleich auch bei der Ausreise durchzuführen ist. Die neuen Regeln ergeben sich aus einer Novelle des Schengener Grenzkodexes vom vorigen Jahr. Die EU-Innenminister reagierten damit auf die Anschläge in Paris im November 2015. Ziel sei es sicherzustellen, "dass Personen, welche die Grenzen überqueren, keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit darstellen", heißt es dazu bei der Brüsseler Regierungseinrichtung. Im Vordergrund stehe die Terrorismusbekämpfung.

Verhindern wollen die EU-Staaten mit der Umstellung vor allem, dass aus dem alten Kontinent ausgereiste Dschihadisten unerkannt etwa von Syrien oder dem Irak aus zurückkehren und Anschläge verüben. Laut Brüsseler Angaben sollen sich bis zu 5000 EU-Bürger der Miliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben. Rund ein Drittel davon befinde sich wieder in Europa. Innerhalb der Schengenzone gibt es üblicherweise keine Ausweiskontrollen beim Grenzübertritt mehr.

Deutschland hat keine Landgrenzen am Außenbereich des Schengenraums, sodass hier der Reiseverkehr an den Flug- und Seehäfen von den geänderten Bestimmungen betroffen ist. Die Bundespolizei versicherte, man wolle die Auswirkungen auf den Flugverkehr und Wartezeiten für die Reisenden "so verträglich wie möglich halten". Laut dem überarbeiteten Kodex soll der Verkehrsfluss nicht "unverhältnismäßig" behindert werden, gegebenenfalls sind Ausnahmen möglich. Reiseveranstalter warnten trotzdem vor möglichen Verzögerungen an Kontrollpunkten. "Das muss jetzt erstmal anlaufen", hieß es bei der Bundespolizei. Man erwarte zunächst "keine größeren Schlangen". (axk)