Verteidigungsministerium vs. WAZ: Urheberrechtsstreit ĂĽber Afghanistan-Papiere geht vor den EuGH

Im Streit über die Veröffentlichung als Verschlusssache gestempelter Dokumente des Verteidigungsministeriums soll der EuGH Fragen zur Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit klären.

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Verteidigungsministerium vs. WAZ: Urheberrechtsstreit ĂĽber Afghanistan-Papiere geht vor den EuGH

(Bild: dpa)

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Der Streit über die Veröffentlichung tausender als Verschlusssache gestempelter Dokumente zum Einsatz der Bundeswehr am Hindukusch in der WAZ geht in eine weitere Runde. Der Bundesgerichtshof hat die Klage des Bundesverteidigungsministeriums gegen die hinter der WAZ stehende Funke-Mediengruppe dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

In dem Fall geht es um den urheberrechtlichen Schutz geheimer militärischer Lageberichte der Bundesregierung. Der EuGH soll Fragen zur Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit klären.

Die WAZ hatte im November 2013 ihr zugespielte, eigentlich "nur fĂĽr den Dienstgebrauch" vorgesehene Unterrichtungen des Bundestags durch das Verteidigungsressort aus den Jahren 2005 bis 2012 auf ihrem Portal "Der Westen" online gestellt, um den Kriegsverlauf in Afghanistan fĂĽr die Ă–ffentlichkeit besser nachvollziehbar zu machen.

Das Verteidigungsministerium sieht darin eine Verletzung ihrer Urheberrechte an den Unterrichtungen und verlangt von der WAZ Unterlassung. Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben, die Berufung der Funke-Mediengruppe war erfolglos, der Bundesgerichtshof lieĂź Revision zu.

Im August 2015 nahm die Funke-Mediengruppe nach Androhung einer Zwangsvollstreckung die Dokumente offline. "Wir gehen weiterhin davon aus, dass die Veröffentlichung der Papiere rechtens war und ist", sagte seinerzeit der Chefredakteur Online von Funke NRW, Thomas Kloß. "Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, was die Bundeswehr in ihrem Namen unternimmt." Daher blieb die Mediengruppe bei ihrer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. (anw)