Vorsicht bei Regierungskritik im Netz: Verschärfte Reisehinweise für die Türkei
Wer in die Türkei reist, kann schon für das "Liken" eines regierungskritischen Beitrags im Internet ins Gefängnis kommen. Davor warnt das Auswärtige Amt.
Das Außenministerium hat die Reisehinweise für die Türkei einmal mehr verschärft und warnt nun vor dem Umgang des Landes mit Regierungskritik in sozialen Netzen wie Facebook und Twitter. Es sei in den vergangenen beiden Jahren vermehrt zu Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger in Zusammenhang mit regierungskritischen Äußerungen im Internet gekommen, heißt es nun beim Auswärtigen Amt. Im Einzelfall könne allein das "Liken" eines Beitrags zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Gefahr von Denunzianten
Äußerungen, die nach deutschem Verständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, könnten in der Türkei heftige Probleme nach sich ziehen. Wer in der Türkei für "Präsidentenbeleidigung" oder "Propaganda für eine terroristische Organisation" verurteilt werde, müsse eventuell mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. Es müsse dabei sogar davon ausgegangen werden, dass auch nicht-öffentliche Beiträge in sozialen Netzen den türkischen Strafverfolgern durch Denunzianten zugänglich gemacht würden.
Das deutsche Außenministerium weist weiter darauf, dass die Türkei den deutschen Auslandsvertretungen in einigen Fällen den konsularischen Zugang zu Gefangenen erst mit mehrmonatiger Verspätung gestattet und damit sogar gegen das Völkerrecht verstoßen habe. Betroffen seien vor allem – aber nicht ausschließlich – deutsche Staatsangehörige mit "engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei" sowie Menschen, die die Staatsangehörigkeiten beider Länder besitzen.
Immer wieder wird Einreise verweigert
Schon länger weisen die Diplomaten außerdem darauf hin, dass Bundesbürgern seit Anfang 2017 "in zahlreichen Fällen" die Einreise verweigert worden sei. Beim teilweise tagelangen Warten auf die Rückreise seien ihnen unter anderem ihre Mobiltelefone abgenommen und die darauf gespeicherten Inhalte durchsucht worden. Die Gründe würden grundsätzlich nicht mitgeteilt, aber viele Abgewiesene hätten einen "kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund". (mho)