Zivilgesellschaft: EU-Kommission muss gegen Vorratsdatenspeicherung vorgehen

BĂĽrgerrechtsorganisationen haben die EU-Kommission aufgefordert, endlich die EuGH-Urteile gegen die Vorratsdatenspeicherung in Mitgliedsstaaten durchzusetzen.

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Vorratsdatenspeicherung
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Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis will die EU-Kommission dazu bringen, sich für ein Aus nationaler Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. In einem am Montag publizierten offenen Brief an die Brüsseler Regierungsinstitution verweisen 62 Bürgerrechtsorganisationen, Wissenschaftler und Aktivisten dabei auf die einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2014 und aus dem Jahr 2016. Dieser hatte zunächst die EU-Richtlinie zum Protokollieren von Nutzerspuren gekippt und später noch einmal bestätigt, dass eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig ist.

Laut den BĂĽrgerrechtlern sind aber zumindest in 17 Mitgliedsstaaten noch Gesetze in Kraft, wonach Provider Verbindungs- und Standortdaten ĂĽber Wochen oder Monate hinweg anlasslos vorhalten mĂĽssen. Darunter befinden sich neben Deutschland und Ă–sterreich unter anderem Belgien, Bulgarien, Frankreich, GroĂźbritannien, Italien, Polen, Spanien, Schweden und Tschechien. Die Kommission mĂĽsse daher endlich konkrete MaĂźnahmen ergreifen, um einen "seit Jahren fortdauernden VerstoĂź gegen EU-Grundrechte zu beenden".

Die von den ausgemachten Ländern "zur Schau getragene Gleichgültigkeit" sei nicht nur ein Affront gegen die Autorität des Gerichtshofes", sondern vor allem auch gegen die Bürgerrechte, beklagt der Verein Digitale Gesellschaft, der die Kampagne zusammen etwa mit Privacy International, Digitalcourage, dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Freifunk, Access Now, European Digital Rights (EDRi) oder Statewatch unterstützt. Die Kommission dürfe diesen "offenen Bruch mit Werten und Kerngedanken der EU nicht länger tolerieren" und müsse Vertragsverletzungsverfahren gegen die auf Zeit spielenden Mitgliedsstaaten starten.

In elf Ländern einschließlich der Bundesrepublik haben Aktivisten zeitgleich offizielle Beschwerden eingereicht, um die Kommission zum Jagen zu tragen. Hierzulande beschloss der Bundestag 2015 eine abgeschwächte Version der Vorratsdatenspeicherung, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Vorgängergesetz kassiert hatte. Hiesige Gerichte entbanden dagegen klagende Firmen aber wiederholt auch von der neuen Pflicht zur Protokollierung von Nutzerspuren unter Verweis auf die EuGH-Rechtsprechung. Die Bundesnetzagentur setzte die Auflagen zudem mittlerweile aus.

Im EU-Rat laufen parallel aber Bemühungen auf Hochtouren, die EuGH-Vorgaben zu umgehen beziehungsweise kreativ auszulegen. Demnach sollen die Telekommunikationsfirmen künftig über "erneuerbare Anordnungen" angehalten werden, Metadaten "anlassbezogen" monatelang aufzubewahren und Strafverfolgern gegebenenfalls zur Verfügung zu stellen. Alternativ ist geplant, die Zugriffsmöglichkeiten der Fahnder auf Informationen auszuweiten, die Provider für eigene Geschäftszwecke wie zur Abrechnung oder zum Erhalt der Netzwerksicherheit für einige Tage oder Wochen aufbewahren. (jk)