eID: Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises in Kraft

Seit Samstag in Kraft, doch erst heute wirksam: Wer einen neuen Personalausweis beantragt, erhält ihn ab sofort mit freigeschalteter eID-Funktion.

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eID: Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises in Kraft

(Bild: dpa)

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Von
  • Detlef Borchers

Das Fördergesetz für die eID-Funktion (PAuswG-E) ist nun gültig. Damit werden einige Einsatzhemmnisse bei der elektronischen Identifizierung mit dem Personalausweis beseitigt. Die wichtigste Änderung wird bei neu beantragten Ausweisen wirksam: Hier ist die eID-Funktion standardmäßig freigeschaltet. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass die eID-Funktion nur für ein Drittel der ausgegebenen Ausweise aktiviert wurde.

Die zweitwichtigste Änderung betrifft alle Personalausweise mit Datenchip. Danach können alle zur ID-Prüfung Berechtigten wie Behörden, Banken, Hotels oder Alkoholverkäufer bei Anwesenheit des Ausweisinhabers ohne dessen PIN-Eingabe die eID-Daten auslesen und in ihre (Online)-Formulare übertragen. Dieses nun mögliche "Vor-Ort-Auslesen ohne PIN" über ein RFID-Lesegerät wird mit Zeitersparnis und besserer Datenqualität bei der medienbruchfreien Übernahme von Daten begründet.

Eine weitere wichtige Änderung ergibt sich durch die Anpassung des Personalausweis-Gesetzes an die europäische eIDAS-Verordnung: Alle anderen EU-Staaten sind ab sofort berechtigt, die eID deutscher Bürger und die eID des elektronischen Aufenthaltstitels auszulesen und zu verarbeiten.

Die dritte große Neuerung dürfte sich vor allem auf Internet-Angebote auswirken: Ab sofort ist das Outsourcing des Identifizierungsvorgangs im Online-Bereich gestattet. Damit können externe Dienstleister im Netz nach Erhalt des Berechtigungszertifikates durch die Vergabestelle für andere Anbieter die eID-Prüfung übernehmen. Bisher musste etwa ein Online-Shop, der hochprozentige Alkoholika verkauft, sich selbst ein Zertifikat besorgen, nur um die Altersverifikation durchführen zu können. Durch die Einführung zugelassener Dienstleister, die "eID as a Service" zu ihrem Geschäft machen, soll die Online-Akzeptanz des Personalausweises gefördert werden.

Noch nicht in Kraft getreten ist die ebenfalls mit dem Gesetz verabschiedete, stark kritisierte Verpflichtung der Personalausweis- und Passbehörden, den automatisierten Lichtbildabruf durch Polizei- und Ermittlungsbehörden zu gewährleisten. Dafür sind umfangreiche Veränderungen in den IT-Abläufen der Behörden notwendig, weshalb der Stichtag erst am 15. Mai 2018 ist. (anw)