G20-Randale: Caspar ordnet Löschung biometrischer Fahndungsdaten an
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat der Polizei aufgegeben, eine G20-Krawall-Datenbank mit Gesichtsbildern einzustampfen.
Im Streit über den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung bei der Fahndung nach Randalierern zum G20-Gipfel im Juli 2017 bleibt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hart. Er hat am Dienstag gegenüber dem Innensenator der Hansestadt, Andy Grote (SPD), angeordnet, dass die Polizei eine im Rahmen der Ermittlungen aufgebaute biometrische Referenzdatenbank löschen muss. In dem IT-System hatten die Fahnder die Gesichter Tausender Bürger gespeichert.
Caspar hatte die Aktion Ende August bereits als rechtswidrig eingestuft und die Hamburger Polizei aufgefordert, die "ohne Rechtsgrundlage erhobenen biometrischen Daten" zu löschen und den Einsatz der automatisierten Gesichtserkennungssoftware Videmo 360 zu stoppen. Die Strafverfolgungsbehörde war dem aber nicht nachgekommen, sodass sich der Kontrolleur nun zu dem weiteren Schritt genötigt fühlte.
32.000 Video- und Bilddateien
"Mir ist bewusst, dass eine effiziente Strafverfolgung ein hohes Rechtsgut darstellt und zur Befriedung der Bevölkerung beiträgt", erklärte Caspar. Der Einsatz der biometrischen Gesichtserkennung durch die Polizei Hamburg "im Echtbetrieb" sei in Deutschland "beispiellos". Strafverfolgungsbehörden sei es aber nicht erlaubt, "Massen von Video- und Bildsequenzen aus ganz unterschiedlichen zeitlichen und örtlichen Bezügen zu sammeln und biometrische Gesichts-IDs von abgebildeten Personen ohne Tatverdacht zu erstellen, für unbestimmte Zeit zu speichern und wiederholt mit Gesichtern von einzelnen Tatverdächtigen abzugleichen".
In die Datenbank sind private Aufnahmen eingeflossen, die Bürger über ein Fahndungsportal hochgeladen hatten. Dazu kamen polizeieigene Bilder aus Kameras zur Videoüberwachung sowie Material aus öffentlichen Verkehrsmitteln und aus den Medien. Insgesamt umfasste das über 100 Terabyte große System im August 32.000 Video- und Bilddateien. Durch dieses Verfahren wird laut Caspar "erheblich in die Rechte und Freiheiten einer Vielzahl Betroffener eingegriffen". Die biometrische Erfassung geschehe "unterschieds- und anlasslos". Sie betreffe massenhaft Personen, die nicht tatverdächtig seien.
Verwechslungsgefahr
Betroffene können sich laut Caspar gegen die Erfassung nicht mit einem Rechtsbehelf wehren, da sie hiervon keine Kenntnis hätten. Verwechslungen von Personen seien nicht auszuschließen. Kontrollen durch unabhängige Stellen liefen ohne Melde- und Informationspflichten ins Leere, da für derartige Datenbanken keine besonderen gesetzlichen Vorgaben existierten.
Gegen Caspars Anordnung kann Innensenator Grote vor dem Verwaltungsgericht Hamburg klagen, wenn er das bislang wenig erfolgreiche Instrumentarium weiter als rechtskonform ansieht. Die Hamburger Polizei will das eigens angeschaffte Analyseprogramm eigentlich dauerhaft nutzen, um Personen zu identifizieren. (anw)