Mehr Schutz für Anwender, mehr Pflichten für Firmen: DSGVO für Apple-Nutzer

Bei vielen Bürgern regt sich Unbehagen, wenn Sie die Worte Datenschutz und DSGVO hören. Dabei profitieren sie von mehr Rechten. Wir zeigen, was man wissen muss.

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Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Thomas Kaltschmidt
Inhaltsverzeichnis

Die europäisch einheitliche Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 bindend in Kraft. Seither sind beim Surfen im Netz noch häufiger als zuvor Hinweise auf Webseiten zu sehen, man solle seine Privatsphäre- oder Cookie-Einstellungen checken und justieren. Mails von Firmen weisen ihre Kunden und Nutzer auf wichtige Neuerungen und Verbesserungen in Sachen Datenschutz hin und bitten um Zustimmung.

Auch wenn das nach Aufwand aussieht: Die großen Profiteure der DSGVO sind die Bürger. Die EU will ihre Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten stärken. Ein Kernsatz aus den Bestimmungen der DSGVO lautet: "Natürliche Personen sollten die Kontrolle über ihre eigenen Daten besitzen." In Deutschland stellt die DSGVO nicht alles auf den Kopf, denn das zuvor geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stand – zumindest bei den Grundgedanken – Pate.

Wie beim BDSG sind personenbezogene Daten solche, durch die sich eine Identität bestimmen lässt, etwa Namen, Adressen, Gesundheitsdaten, Kontonummern, IP-Adressen oder Fotos. Firmen müssen klar informieren, welche Daten sie wofür nutzen und an wen sie die Daten weitergeben. Wollen sie Daten anders als beschrieben verwenden, müssen sie Betroffene erneut um Erlaubnis fragen. Fällt der ursprüngliche Zweck weg, müssen sie die Daten sogar automatisch löschen. Ein Webshop beispielsweise muss Kunden- und Bestelldaten entfernen, wenn die steuerrechtlichen Pflichten zur Aufbewahrung wegfallen – üblicherweise nach 10 Jahren.

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