Mit der Drohne in den Urlaub: Was im Ausland und unterwegs zu beachten ist

Viele Drohnenpiloten haben die Sorge, sich beim Fliegen im Ausland Ärger einzuhandeln. Mit den richtigen Vorbereitungen können Sie Ärger aus dem Weg gehen.

Artikel verschenken
In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 9 Kommentare lesen
,

(Bild: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.com)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Nico Jurran
Inhaltsverzeichnis

Wer sich eine Drohne anschafft, möchte damit in der Regel filmen und fotografieren – und das auch im Urlaub, wo neue, spannende Motive locken. Doch darf man seine Drohne tatsächlich in fremden Ländern fliegen? Um diese Frage zu beantworten, stellen wir nachfolgend die wichtigsten Regeln für Drohnen in einer Reihe von Ländern vor.

Mehr zum Thema Urlaub

Lange Zeit herrschte in Europa ein ziemliches Durcheinander an Vorschriften für den Betrieb von Drohnen, mittlerweile gelten jedoch EU-weit und in der Schweiz einheitliche Regelungen, die auf die Drohnenverordnung der Union vom Mai 2019 zurückgehen. Somit darf man in diesen Ländern nun unter denselben Bedingungen Drohnen fliegen wie in Deutschland.

Das komplette EU-Drohnenrecht herunterzubeten würde den Rahmen dieses Artikels sprengen – Sie finden mehr Informationen in unseren Artikeln "Drohnenklassifizierung verschoben: Was beim Drohnenkauf zu beachten ist" und "Wieso Sie mit leichten Mini-Modellen perfekt ins Drohnen-Hobby starten". Ganz allgemein lässt sich aber sagen, dass man als Privatperson mit Drohnen mit einem Startgewicht von bis zu 25 Kilogramm in einer Höhe von maximal 120 Metern über Grund im sogenannten "unkontrolliertem Luftraum" (wo sich keine Verkehrsflugzeuge bewegen) und außerhalb von Sperrgebieten wie Flughäfen fliegen darf – allerdings nur auf Sichtweite und in angemessenem Abstand zu Menschen. Wohngrundstücke dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers überflogen werden.