Security-Kompendium 2023: Geräte und Dienste absichern in wenigen Minuten

Seite 11: Checkliste: Onlinebanking

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(Bild: Andreas Martini)

Auf Ihrem Bankkonto liegt Ihr Geld – logisch, dass Betrüger und Cyberkriminelle scharf darauf sind. Absolute Sicherheit gibt es beim Onlinebanking nicht, aber Sie können es Kriminellen ziemlich schwer machen.

Viele Aktionen erfordern eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), zum Beispiel durch eine PIN beim Login, gefolgt von einer TAN oder Push-Bestätigung bei einer Transaktion. Ähnliches gilt, wenn sie ein neues Gerät für die 2FA freischalten. Checken Sie daher stets den Zweck dieser Bestätigung und brechen Sie ab, wenn er nicht stimmt. Bei Online-Überweisungen prüfen Sie außerdem, ob Empfänger-IBAN und Betrag korrekt sind – sie müssen auf sämtlichen beteiligten Geräten (PC, Smartphone, TAN-Generator) übereinstimmen.

Für Banking auf dem PC oder Smartphone muss das System frei von Schadsoftware sein. Sorgen Sie auf einem Windows-PC dafür, dass ein Virenscanner mit aktuellen Updates mitläuft – der bei Windows 10 und 11 mitgelieferte Defender bietet hinreichenden Schutz. Laden Sie Anwendungen nur von seriösen Websites herunter. Installieren Sie auf dem Smartphone allgemein nur Apps aus vertrauenswürdigen Quellen. Im Zweifel ist das Google Play für Android und der App Store für iOS.

Bei vielen Betrugsversuchen verschicken Betrüger manipulativ gestaltete Mails oder Textnachrichten. Ein Beispiel sind Mails, die angeblich von einer Bank stammen. Diese enthalten in der Regel schädliche Anhänge oder Links auf Fake-Websites. Darüber schleusen die Täter Schadcode ein oder greifen Zugangsdaten ab (Phishing).

Prüfen Sie alle Mailanhänge sorgfältig, selbst wenn sie von bekannten Absendern stammen. Eine Bank schickt Ihnen wichtige Dokumente postalisch oder stellt sie in Ihr Onlinebanking-Postfach. Mails oder Textnachrichten mit Links, um Ihr Konto mit PIN und TAN zu "bestätigen", sind fast immer Betrugsversuche. Prüfen Sie bei allen Links zuerst die Ziel-URL. Schöpfen Sie Verdacht, wenn eine persönliche Anrede fehlt, Rechtschreibfehler enthalten sind oder Sie zur Eile getrieben werden. Geben Sie Ihre Zugangsdaten im Browser nur auf der Webseite der Bank ein, nachdem Sie die Adresse selbst eingetippt oder per Lesezeichen angesteuert haben. Sicher sind auch die App der Bank oder eine seriöse Onlinebanking-Anwendung.

Mitunter rufen Betrüger auch mit gefälschten Absender-Rufnummern an und geben sich als Bankberater oder Polizist aus. Eine Masche besteht darin, Sie vor einer angeblich drohenden Gefahr zu warnen, um Sie zu unüberlegten Handlungen zu provozieren (Social Engineering). Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie die Bank über die Telefonnummer in Ihren Unterlagen (!) zurück.

Insbesondere Kreditkartennutzer sollten jede Abrechnung kontrollieren und unbefugte Abbuchungen umgehend bei ihrer Bank reklamieren. Prüfen Sie auch Ihre Kontoauszüge regelmäßig. Noch besser ist es, alle paar Tage im Onlinebanking am PC oder in der Smartphone-App die Umsätze auf Ihrem Kreditkarten- und Girokonto zu verfolgen. Je nach Bank können sich Nutzer außerdem per Mail, SMS oder Push-Nachricht über neue Transaktionen oder Ereignisse wie das Unterschreiten eines bestimmten Kontostands benachrichtigen lassen.

Rooten oder jailbreaken Sie Ihr Smartphone oder Tablet nicht, mit dem Sie Onlinebanking betreiben. Andernfalls legen Sie wichtige Schutzfunktionen lahm. Das ist besonders dann gefährlich, wenn Sie beim Smartphone-Banking den zweiten Faktor über eine Sicherheits-App auf dem gleichen Gerät beziehen. Viele Sicherheits-Apps von Banken, teilweise aber auch deren Banking-Apps, starten unter modifizierten Betriebssystemen deshalb gar nicht erst.

Generell ist es empfehlenswert, ein ungerootetes Smartphone mit einem Betriebssystem zu verwenden, das noch Sicherheitsupdates bekommt. Dennoch sind ältere Betriebssysteme nicht per se unsicher. Aus Haftungsgründen empfiehlt es sich, den Vorgaben Ihrer Bank zu folgen: Solange Sie ein Betriebssystem nutzen, das die App Ihrer Bank offiziell noch unterstützt, kann Ihr Kreditinstitut zumindest daraus keine grobe Verletzung der Sorgfaltspflichten ableiten. Ohne solch eine grobe Verletzung haften Sie für Schäden mit maximal 50 Euro.