Was man beim Entwickeln von iPhone-Apps wissen sollte

Seite 4: Fazit

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Apple gibt im iDPLA klare Vorgaben für die Entwicklung von iPhone-/iPAd-Apps. Wer das plant, sollte sein Konzept noch vor Beginn des Vorhabens auf Vereinbarkeit mit diesen Regeln prüfen. Im Zweifel sollten Juristen und Entwickler zusammenarbeiten, denn die juristischen Aspekte sind eng mit technischen Anforderungen verknüpft. Wichtig sind insbesondere die Regelungen für kostenpflichtige iPhone-Apps. Apple übernimmt über den App Store die finanzielle Abwicklung, sichert sich aber einen Umsatzanteil von 30 Prozent. Nur durch entsprechende Bewerbung wird eine einzelne App aber auch zum Erfolg werden.

Das Geschäft ist für Apple ohne Risiko, denn der Anbieter muss das Unternehmen von allen Ansprüchen der Nutzer freistellen sowie ihm das Recht zubilligen, Nutzern den Kaufpreis zu erstatten und sich diesen vom Anbieter ersetzen zu lassen. Schließlich darf man nicht übersehen, dass die App Stores teilweise weltweit erreichbar sind. Das birgt insbesondere für Lizenznehmer nicht zu unterschätzende Risiken hinsichtlich nationaler Gesetze und Regelungen. In Bezug auf Steuern gilt, dass man seine Steuerpflicht für jedes Land einzeln prüfen muss. Für die EU und USA führt Apple immerhin Mehrwert- und Vertriebssteuern ab, was den Anbietern das Leben deutlich erleichtert.

Apple droht nun aber juristischer Gegenwind aufgrund seiner restriktiven Lizenzpolitik. Die Beschränkung der zulässigen Programmiersprachen für Apps und der Ausschluss von Flash haben zur Einleitung von kartellrechtlichen Ermittlungen geführt. Wie früher Microsoft und andere muss nun auch Apple für seine geschlossenen iPhone- und iPad-Systeme mit erhöhter Aufmerksamkeit der Kartellbehörden rechnen. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die EU-Kommission entsprechende Maßnahmen ergreift. Microsoft und Apple sitzen also bei diesen Themen im gleichen Boot, und die Geschichte wird sich vielleicht sogar wiederholen.

Tobias Haar,
ist Syndikusanwalt und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht.

(ane)