Abmahnsichere Geschäfts-E-Mail

Seite 3: Was muss man angeben?

Inhaltsverzeichnis

Was muss man angeben?

Die erforderlichen Angaben in den Geschäfts-E-Mails richten sich im Wesentlichen nach der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens. Auf den folgenden Seiten sind für verschiedene gängige Gesellschaften die jeweils erforderlichen Angaben exemplarisch aufgeführt. In Form und Umfang sind sie für die Verwendung in der geschäftlichen E-Mail-Korrespondenz geeignet und können daher als Vorlage verwendet werden.

Berücksichtigt wurde ebenfalls die bewährte Praxis, E-Mail-Signaturen durch eine ansonsten leere Zeile mit zwei Gedankenstrichen einzuleiten. Das führt dazu, dass manche E-Mail-Clients die nachfolgende Signatur in einem anderen Format darstellen oder gar ausblenden können.