"Begriffe wie Schönheit kommen im Gleichbehandlungsgesetz nicht vor"

"Alter" und "Schönheit" sind immer wieder Anlass für heftige Diskussionen. Zumindest im Unternehmensalltag sollte doch das Anti-Diskriminierungsgesetz diesbezüglich klare Verhältnisse schaffen.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Matthias Parbel

Arnd von Wedemeyer, Vorstand notebooksbilliger.de

(Bild: notebooksbilliger.de)

Lieber Damian Sicking,

ich bin auch sehr gespannt, welche Entwicklung unser Ladengeschäft in München nehmen wird! Nachdem ich lange zusätzliche Offline-Ableger als Unfug abgetan habe, bin ich jetzt in der spannenden Situation, herausfinden zu können, ob ich mich geirrt habe und dann doch wirtschaftlich erfolgreich bin. Oder ob das Oberlehrer-Gen sich durchsetzt und wir auf den Kosten der Beweisführung sitzenbleiben werden.

Ergänzend zu Ihren Ausführungen über "Schönheit" von Vertriebsmitarbeitern rege ich noch an, in unserer Branche einmal über Altersunterschiede nachzudenken! Würde sich der hippe 25-jährige Besucher unseres Ladenlokals von einer 62-jährigen älteren Dame beraten lassen? Würde sie ihm gegenüber eher mit Fachkompetenz oder mit der Autorität des Alters punkten? Und wie wäre es mit dem 58-jährigen Herrn, der mit leichtem Schnaufen und gerötetem Gesicht den Store betritt. Und dabei auf ein beratendes "Frollein"-Wunder trifft? Wird er ihren Ausführungen inhaltlich folgen können? Und wie sieht es mit dem Testosteron-strotzenden Mitdreißiger aus, der partout seine Wissensüberlegenheit gegenüber dem 20-jährigen Verkäufer heraushängen lässt?

Fragen über Fragen. Ich dachte, sie würden uns alle abgenommen werden. Durch das Anti-Diskriminierungsgesetz. Denn eine Stellenanzeige in der Art von "Suchen Verkäuferin, halbwegs hübsch, mittelalt" müsste doch jedes Arbeitsgericht in Deutschland in einen Komödiantenstadl verwandeln! Erstaunt musste ich aber feststellen, dass Begriffe wie "Schönheit" oder "Attraktivität" im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gar nicht vorkommen (Quelle: http://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/ai-2007-2/ai-2007-2f1/). Habe ich nachlässig recherchiert oder ist (mangelnde) Schönheit kein Grund zur Diskriminierung?

In diesem Sinne, schöne Grüße aus München nach München. Ich freue mich auf Ihren Besuch!

Arnd von Wedemeyer (map)