Button-Lösung auch im B2B-Handel?

Die Kritik an der Button-Lösung reist zwar nicht ab, doch dem Bundesrat geht die vorgeschlagene Lösung nicht weit genug: Nun sollen auch B2B-Shops die Anforderungen umsetzen müssen.

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Von
  • Marzena Sicking

Ende August hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für die so genannte Button-Lösung im Online-Handel vorgelegt. Das Gesetz "Zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" sieht unter anderem die Einführung eines Buttons vor, durch den ein Verbraucher erkennen soll, dass eine Bestellung Geld kostet. Zum Schutz des Verbrauchers vor Abo- bzw. Kostenfallen sollen bei kostenpflichtigen Online-Angeboten zudem in einer genau vorgeschriebenen Art und Weise über die wesentlichen Merkmale der Ware, Preis und Lieferkosten, Mindestlaufzeit von Verträgen sowie weitere Hinweise auf Steuern und Kosten dargestellt werden.

Wie üblich wird ein Gesetzesentwurf erst noch vom Bundesrat beraten. Dieser hat nun auch seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben und schlägt darin einige weitreichende Änderungen vor. Obwohl die Button-Lösung bei Wirtschaft und Verbänden stark umstritten ist, will der Bundesrat die Anforderungen an den Internethandel sogar noch verschärfen: Er fordert die Button-Lösung und erweiterte Informationspflichten auch im B2B-Handel einzuführen.

So war im Gesetzentwurf bisher immer nur von einer Anwendbarkeit auf den Geschäftsverkehr zwischen "Unternehmer und einem Verbraucher" die Rede. Und wie jeder Händler weiß, ist mit "Verbraucher" niemals der Geschäftskunde gemeint. Insofern konnten zumindest die Händler, die ausschließlich im B2B-Segment tätig sind, aufatmen. Doch nun schlägt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vor, die Informationspflichten auf den elektronischen Geschäftsverkehr "zwischen einem Unternehmer und einem Kunden" zu erweitern. Damit wären alle Verkäufe betroffen.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels hat die Forderung bereits scharf kritisiert und auch juristische Experten wundern sich über die digitale Inkompetenz der Politiker: "Zum einen ist es so, dass Unternehmen wohl nur sehr selten Opfer von Malvorlagen- oder Outlets-Abofallen werden", so Rechtsanwalt Johannes Richard von der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen erklärt. "Zum anderen wird übersehen, dass der größte Umsatz im Internet tatsächlich im B2B-Bereich gemacht wird. Würden die unserer Ansicht nach sowieso schon übertriebenen Regelungen auch noch für B2B-Geschäfte und das E-Procurement gelten, könnte die deutsche Wirtschaft tatsächlich ins Stocken geraten".

Das scheint den Verantwortlichen in der Politik aber nicht klar zu sein. So heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats: "Eine umfassende Einführung der so genannten Button-Lösung dürfte auch kaum zu mehr Aufwand für die Adressaten der Norm führen, weil Unternehmer ihr Angebot zumeist an Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen richten und damit den Bestellvorgang ohnehin einheitlich gestalten." Dazu Rechtsanwalt Johannes Richard: "Wie wir aus unserer Beratungspraxis wissen, ist diese Einschätzung schlichtweg realitätsfern“. Zwar würden viele Anbieter ihr Angebot tatsächlich an beide Kundenkreise richten, es gebe aber eben auch die, die sich ganz bewusst ausschließlich auf B2B-Angebote beschränken würden. "Dass es in Deutschland eine weitverbreitete elektronische Beschaffung (das sog. E-Procurement) gibt, ist den Ländervertretern offenbar ebenfalls gänzlich unbekannt", so Rechtsanwalt Richard.

Für derartige Online-Angebote galten viele Informationspflichten, wie beispielsweise die der Preisangabenverordnung, nicht. "Durch die jetzt beabsichtigte Lösung werden den Betreibern von echten B2B-Angeboten Informationspflichten auferlegt, die es bisher nicht gab und die nach unserer Auffassung auch unnötig sind. Zudem laufen seriöse B2B-Geschäfte über das Internet nach den Grundsätzen des vollkaufmännischen Verkehrs ab und das nach unserer Einschätzung bisher vollkommen problemlos", erklärt Rechtsanwalt Richard.

Noch ist allerdings offen, ob die Forderungen des Bundesrats auch so umgesetzt werden. Das Gesetz wird als nächstes in den zuständigen Ausschüssen diskutiert. Der Ausgang ist also noch relativ offen. Dazu Rechtsanwalt Richard "Wir hoffen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine praxisnahe Auseinandersetzung und Diskussion mit den nach unserer Auffassung praxisfernen Ansichten des Bundesrates erfolgt." (masi)