Chef darf Mitarbeiterin das Tragen von Unterwäsche und gepflegte Haare vorschreiben

Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten, außer vor Gericht. Das Landesarbeitsgericht Köln musste jetzt entscheiden, inwieweit der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die äußere Erscheinung vorschreiben darf.

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Von
  • Marzena Sicking

Das Landesarbeitsgericht Köln musste sich in einem Fall, bei dem es um die Gesamtbetriebsvereinbarung eines Unternehmens ging, mit der Frage beschäftigen, inwieweit der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das äußere Erscheinungsbild vorschreiben darf (Az.: 3 TaBV 15/10).

Nun kann man durchaus verstehen, dass ein Arbeitgeber nicht jede Aufmachung hinnehmen will. Auch der Beklagte hatte guten Grund einen gewissen Mindeststandard zu fordern. Schließlich führt die Firma im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen an Flughäfen durch. Da hat ein seriöses Outfit durchaus auch eine psychologische Wirkung – vor allem auf den auftraggebenden Kunden. Daher wollte der Dienstleister in die Gesamtbetriebsvereinbarung aufnehmen lassen, dass Mitarbeiterinnen die Fingernägel nur einfarbig lackieren und Mitarbeiter ihre Haare nur in "natürlich" wirkenden Farben tragen dürfen. Dies sorgte für Empörung bei den Arbeitnehmern und wurde auch vom Gericht abgelehnt: solche Vorschriften greifen zu sehr in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter ein.

Als wirksam erachteten die Richter hingegen die Ansage, dass die Fingernägel eine maximale Länge von 0,5 Zentimetern nicht überschreiten dürfen – die Verletzungsgefahr für die Fluggäste sei zu groß. Ebenso stellt die Vorschrift, dass Mitarbeiterinnen BH oder Bustiers und Mitarbeiter ein Unterhemd zu tragen haben, nach Ansicht der Richter keine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts dar, sondern dient einem "ordentlichen Erscheinungsbild" der Angestellten.

Auch billigte das Gericht die Forderung, dass Socken und Feinstrumpfhosen keinerlei Muster und vor allem keine Laufmaschen haben dürfen. Künftig werden die Mitarbeiter außerdem ihre Haare "grundsätzlich sauber, niemals ungewaschen oder fettig wirkend" tragen müssen. Mehr als eine Empfehlung ist auch die Aufforderung nach einer "gründlichen Komplettgesichtsrasur" oder alternativ "einem gepflegten Bart". Es ging also nicht – wie manche Medien aufgeregt berichteten – um einen Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern ihren modischen Geschmack vorschreiben wollte (das ist doch eher im Banksektor üblich), sondern um einen Arbeitgeber, dessen Forderungen sich hauptsächlich auf Mindeststandards eines gepflegten Erscheinungsbilds bezogen. Das Merkwürdige war also nicht, was er forderte, sondern, dass er es tun musste. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)