Empfehlungen zur Reform des Internationalen Steuerrechts

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat aktuelle Problemfelder des Internationalen Steuerrechts zusammengestellt und analysiert. Das Ergebnis wurde jetzt in München vorgestellt.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Durch die zunehmende Globalisierung agiert auch der deutsche Mittelstand immer internationaler. Die internationalen Steuerfragen nehmen daher bei Steuerberatern zu. Als Reaktion auf diese steigenden Anforderungen hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) die aktuellen Schwachstellen des Internationalen Steuerrechts zusammengestellt und analysiert. Das Resultat sind die Empfehlungen zur Reform des Internationalen Steuerrechts, die vergangene Woche beim Deutschen Steuerberaterkongress 2011 in München vorgestellt und veröffentlicht wurden.

Vor allem Problemfelder zum Doppelbesteuerungsabkommen werden ausführlich benannt. Diese würden aufgrund der Internationalisierung aller Lebensbereiche auch immer mehr Steuerpflichtige und deren Steuerberater betreffen. Nur mangele es den Betroffenen an Informationen. So gebe es zu den einzelnen von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen im Regelfall gar keine allgemeinerläuternden Verwaltungsanweisungen. Daher müssten die "Denkschriften" dazu ausführlicher als bislang abgefasst werden und insbesondere die Bedeutung aller Abweichungen vom OECD-Musterabkommen erläutern.

Für die regelmäßig in (nahezu) allen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarten Besonderheiten wird auch die Veröffentlichung eines deutschen Abkommensmusters mit fachlichen Erläuterungen gefordert, die Unternehmern und Steuerberatern die Arbeit erleichtert.

Auch hält die Bundessteuerberaterkammer die Verankerung der Freistellungsmethode für Unternehmensgewinne und Arbeitnehmerbezüge in den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen für unverzichtbar; die Anwendung der Anrechnungsmethode müsse ein absoluter Ausnahmefall sein. Das "Gestrüpp" an Abkommensklauseln und abkommensüberschreibenden, unilateralen Vorschriften müsse gelichtet und auf das systematisch Notwendige zurückgeführt werden.

Thematisiert wird auch die nach Ansicht des BStBK unzureichende Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH. Dessen Entscheidungen werden demnach nur sehr restriktiv angewendet und durch die Finanzverwaltung zu eingeschränkt ausgelegt.

Eine generelle Forderung der Kammer ist außerdem, das Außensteuergesetz grundlegend zu überarbeiten und es mittelstandsgerecht an die globalisierte Wirtschaft anzupassen. Gesetzesnormen, die auf den ersten Blick nur das deutsche Steuerrecht betreffen, würden sich nämlich häufig als nicht mit dem europäischen Steuerrecht vereinbar herausstellen.

Auch die Betriebsstättenproblematik, die Hinzurechnungsbesteuerung, die Besteuerung von Funktionsverlagerungen, die Verlustrechnung in der EU und andere Problemfelder, mit denen der Mittelstand und seine Steuerberater derzeit zu kämpfen haben, werden genau analysiert.

Insgesamt ist die Analyse für steuerrechtliche Laien nicht in jedem Punkt auf Anhieb verständlich. Aber vor allem international tätige Unternehmer sollten sie lesen, denn hier werden genau die Probleme angesprochen, mit denen man sich als Firmeninhaber bei grenzüberschreitenden Geschäften konfrontiert sehen wird. Die komplette Analyse und Empfehlungen wurden in einer Broschüre zusammengefasst, die zum kostenlosen Download bereit steht. Für alle, die sich nicht nur für die unternehmensrelevanten Steuerfragen interessieren, gibt es ebenfalls genug Lesestoff: Neben den die Unternehmen betreffenden Fragestellungen, wird auch auf die Position von Privatpersonen eingegangen. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)