Kredit: Bank darf nur aus wichtigem Grund kündigen

Wenn ein Kunde bestimmte Sachverhalte beim Kreditgespräch nicht erwähnt, darf die Bank ihm das Darlehen nicht kündigen. Wenn er falsche Angaben macht, seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder die Sicherheiten im Wert verfallen, aber schon.

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Von
  • Marzena Sicking

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat kürzlich in einem Urteil bestätigt, dass eine Bank den Darlehensvertrag des Kunden nicht ohne weiteres kündigen darf (11.06.2010, Az.:19 U 41/10).

Im Streitfall hatte die Bank einen Darlehensvertrag "aus wichtigem Grund" gekündigt. Der Kunde hatte der Bank nicht erzählt, dass er zwei Jahre zuvor einen sogenannten "Offenbarungseid" geleistet hatte, auch die Auskunft der Schufa enthielt darauf keinen Hinweis. Daher sah sich die Bank vom Kunden durch seine unvollständigen Angaben bei Vertragsabschluss getäuscht.

Nach Auffassung des zuständigen 19. Zivilsenats hatten der Kunde und seine Frau aber keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen bzw. unrichtige Angaben über ihre Vermögensverhältnisse gemacht. Dies wäre laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank tatsächlich von erheblicher Bedeutung für die Gewährung eines Kredits und "ein wichtiger Grund" für eine Kündigung gewesen. Es sei aber sicher nicht Aufgabe und Pflicht des Kunden, auf die Unvollständigkeit der Schufa-Angaben hinzuweisen.

Wie der Senat weiter feststellte, sei es in diesem Fall vielmehr so, dass die Bank durch die Kündigung ihre Vertragspflichten ohne wichtigen Grund verletzt habe und der Kunde ihr gegenüber nun Schadensersatzansprüche habe.

In diesem Fall ging es also gut für den Kunden aus, tatsächlich gibt es aber Situationen, in denen die Bank den Kredit bzw. den Darlehensvertrag kündigen kann, ohne, dass der Kunde viel dagegen zu unternehmen vermag.

So behalten sich viele Banken in ihren Verträgen tatsächlich eine Kündigungsfrist vor. In diesem Rahmen kann die Bank den Kredit also kündigen und zwar auch ohne Angabe von Gründen. Ebenso ist in vielen Kreditverträgen enthalten, dass ein Kredit gekündigt werden darf, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden deutlich verschlechtern und auch die Sicherheiten nicht mehr ausreichen (z.B. weil eine Sicherheit massiv an Wert verloren hat und keine Alternative angeboten werden kann). Auch wer z.B. krankheitsbedingt seine Raten nicht mehr bezahlen kann, muss also ausgerechnet in der Zeit, in der er ohnehin Geldprobleme hat, mit einer Kündigung des Darlehens rechnen. Normalerweise hat man dann noch einige Wochen Zeit, sich entweder eine andere Bank zu suchen oder sich doch noch mit der bisherigen Hausbank zu einigen. In jedem Fall sollte man das Gespräch mit dem Kreditinstitut suchen.

Allerdings kann auch grobes Fehlverhalten des Kunden zur sofortigen Kündigung des Kredites führen, darunter sind beispielsweise falsche Angaben gemeint, auf denen der Vertrag ja dann basiert. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)