Neuer Entwurf der Nachweisvorschriften

Die Finanzverwaltung hat auf Proteste aus der Wirtschaft reagiert und den Entwurf für künftige Nachweisvorschriften überarbeitet. Doch auch der geht machen Experten nicht weit genug.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Grenzüberschreitende Warenlieferungen dürfen nicht durch überbordende Bürokratie behindert oder unmöglich gemacht werden – darin sind sich alle einig. Doch genau das sahen viele Wirtschaftsvertreter in den geplanten Gelangensbestätigungen: einen Hemmschuh für internationale Geschäfte. Nun hat das Finanzministerium nachgelegt und einen überarbeiteten Entwurf der Nachweisvorschriften vorgelegt.

Bei der Novellierung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung Anfang 2012 wurde die sogenannte Gelangensbestätigung eingeführt. Sie sollte als eine Art Quittung dienen und als Nachweis dafür dienen, dass die Waren die Grenze wirklich überschritten haben und beim angegebenen Empfänger angekommen sind. Damit wurden die Nachweisvorschriften für Händler, die Waren umsatzsteuerfrei an andere Unternehmer im EU-Ausland liefern wollen, deutlich verschärft. Vor allem der Zwang zur Abnehmer-Unterschrift sollte für mehr Sicherheit sorgen. Die Gelangensbestätigung sollte ursprünglich schon zum 1. Januar 2012 eingeführt werden. Doch rechtliche Probleme und massive Proteste aus der Wirtschaft haben zur Verschiebung der Einführung und zu Nachbesserungen bei den geplanten Nachweispflichten geführt.

So sollen der Frachtbrief oder die Spediteursbescheinigung in Zukunft wider als Beleg bzw. als Alternativnachweis ausreichen. Die weiße Spediteurbescheinigung kann demnach als Sammelbestätigung bis zu einem Kalendervierteljahr ausgestellt werden und ist bei elektronischer Übermittlung auch ohne Unterschrift gültig. Die Versicherung des Spediteurs, über die Gelangensbestätigung zu verfügen und diese aufzubewahren, wurde komplett gestrichen. Damit rudert die Bundesregierung nach der scharfen Kritik am geplanten "Bürokratiemonster" komplett zurück und stellt die Gelangensbestätigung nicht mehr als einzig wahre Lösung, sondern nur noch als eine von mehreren Möglichkeiten dar. Die Gelangensbestätigung wird es zwar geben und zwar ab dem 1. Juli 2013, doch sie ist für die Unternehmer kein Muss mehr. Jedenfalls nicht in jedem Fall. 



Bei einigen Geschäften ist sie allerdings noch erforderlich und hier besteht noch immer Nachbesserungsbedarf, so die Kritik von Jochen Bohne, Steuerexperte des Handelsverbands Deutschland HDE. Das sei vor allem der Fall, wenn ausländische Unternehmer ihre Ware selbst, ohne den Einsatz einer Spedition, in Deutschland einkaufen. "Hier fordert der Gesetzgeber nach aktuellem Stand immer noch die viel zu bürokratische Gelangensbestätigung", so Bohne. Für den deutschen Händler bedeutet das, dass den Kunden bitten muss, nach seiner Rückkehr in die Heimat die entsprechende Bestätigung auszufüllen und sie dem Verkäufer als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung zuzuschicken. Gerade bei kleineren Umsätzen sei dieser bürokratische Aufwand einfach unverhältnismäßig, so der HDE-Experte. Hier fehle es noch immer an einer praktikableren Lösung. Am einfachsten wäre es seiner Meinung nach, wenn der Händler sofort bei Übergabe der Ware einen Beleg vom Kunden erhalten würde, den er dann dem Finanzamt für die Umsatzsteuerbefreiung vorlegen kann. Allerdings würde diesem Beleg ja genau das fehlen, was die Finanzverwaltung unbedingt haben will: Der Nachweis dafür, dass die Ware wirklich über die Grenze gegangen ist. (gs)
(masi)