Spitzensteuersatz ist kein Grund für eine Fristveränderung

Das Finanzamt darf die Abgabefrist für die Steuererklärung nur in Ausnahmefällen verändern. Und einen solchen Fall gut begründen können.

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Von
  • Marzena Sicking

Ein Spitzenverdiener darf sich genauso viel Zeit für seine Steuererklärung lassen, wie der durchschnittliche Steuerzahler. Anders lautende Forderungen des Finanzamts sind ohne eine gute Begründung nicht durchzusetzen.

So gilt für Steuerpflichtige, die sich von einem Steuerberater beraten lassen, allgemein eine bis zum 31.12. des Folgejahres verlängerte Abgabefrist. Ausnahmen gibt es natürlich: Werden vom Finanzamt beispielsweise hohe Abschlusszahlungen erwartet, dann kann es durchaus passieren, dass die Frist für die Steuererklärung vorgezogen wird. Aber die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger viel Geld verdient und dem Spitzensteuersatz unterliegt, reicht als Begründung für eine solche Ausnahme nicht aus, so eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 12 K 2461/11 AO).

Geklagt hatte ein Steuerzahler, der vom Finanzamt aufgefordert wurde, seine Einkommensteuererklärung 2010 bereits bis Ende September 2011 abzugeben – und nicht wie bislang üblich erst bis zum 31. Dezember. Das Finanzamt begründete die Fristverkürzung damit, dass "aufgrund der Höhe der Einkünfte mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen zu rechnen" sei.

Laut dem Finanzgericht Düsseldorf war diese Aufforderung ermessensfehlerhaft, da keine konkreten Ermessenserwägungen vorgetragen wurden. Die zugrunde liegenden Verwaltungsvorschriften sollen einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Steuerpflichtigen, steuerberatenden Berufen und Finanzbehörden ermöglichen. Die Tatsache, dass der Steuerpflichtige hohe Einkünfte erziele und dem Spitzensteuersatz unterliege, reiche daher nicht aus, um die allgemein üblichen Fristen zu verändern und eine Ausnahme zu begründen. Damit stellte sich das Gericht auch auf die Seite des Steuerberaters, der einen massiven Eingriff in seine Betriebsabläufe beklagt hatte. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)