Elster: 8,6 Millionen Steuererklärungen per Internet

Finanzbehörden: Inzwischen wird jede vierte Einkommenssteuererklärung über "Elster" eingereicht. Tendenz steigend.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Elektronisches Helferlein: der ElsterInformationsAssistent ELIAS

(Bild: Elster)

Elster, die Vorlage der deutschen Finanzverwaltung für die elektronische Einkommenssteuererklärung, bietet allen Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Freiberuflern und Rentnern die Möglichkeit, ihre Steuererklärungen online an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kann "ElsterFormular" oder aber jedes andere Softwareprodukt verwendet werden, in das die Elster-Schnittstelle integriert ist. Tatsächlich kommt der Service sehr gut an, wie die aktuellen Zahlen zeigen.

Die Nutzerzahlen der Elektronischen Einkommensteuerklärung (ELSTER) sind im vergangenen Jahr nach Auskunft der Finanzbehörden weiter angestiegen – und zwar insbesondere in dem Bereich, in dem keine Verpflichtung zur Online-Abgabe besteht. So wurden 2010 insgesamt 8,6 Millionen Einkommensteuerklärungen von den Steuerpflichtigen selbst oder von ihren Steuerberatern online abgegeben. Das bedeutet ein Plus von vier Prozent und außerdem auch, dass jede vierte Steuererklärung inzwischen online abgegeben wird, teilt der Hightech-Verband BITKOM mit. Hier glaubt man allerdings, dass die Zahlen noch viel besser aussehen würden, wenn die Bedienung der amtlichen Steuer-Software vereinfacht würde.

Tatsächlich ist das "ElsterFormular" für Laien nicht gerade selbsterklärend aufgebaut und erfordert durchaus ein wenig Hintergrundwissen. Zumindest die gängigen Begriffe aus der steuerrechtlichen Terminologie sollte man kennen, da man sonst nicht alle Begriffe auf Anhieb verstehen bzw. vermutlich nicht bei allen Feldern sofort wissen wird, was dort einzutragen ist.

Zugleich bietet die elektronische Steuererklärung aber auch zahlreiche Vorteile gegenüber der Abgabe auf Papier. Das kostenlose Programm "ElsterFormular" der Finanzverwaltung ermöglicht beispielsweise eine Probeberechnung der Steuernachzahlung bzw. Steuererstattung. Vorher führt es eine Plausibilitätsprüfung der Daten durch und weist den Steuerzahler auf widersprüchliche Eingaben hin. Auch werden Elster-Anträge von den Finanzämtern bevorzugt bearbeitet, so dass man hier schon innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Einreichung mit einem Bescheid rechnen darf.

Die Abgabefrist für Einkommenssteuererklärungen, die ohne Unterstützung eines Steuerberaters abgegeben werden, endet am 31. Mai 2011. ElsterFormular steht auf der Website www.elster.de als Download bereit oder kann bei den Finanzämtern als CD-Rom abgeholt werden. Aber Vorsicht: Das ElsterFormular ist kein Ersatz für eine professionelle Steuerberatungssoftware oder die fachkundige Beratung eines steuerlichen Beraters. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)