Unternehmensnachfolge: Stiftung als steuergünstige Alternative

Wer sein Lebenswerk sichern und den Erben steuern sparen will, sollte auch mal über eine Stiftung als Alternative zu den gängigen Übertragungsformen nachdenken. Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala erklärt die Vorteile.

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Von
  • Marzena Sicking

Bei der Unternehmensnachfolge geht es nicht nur darum, wer die Firma künftig weiterführen wird. Das können die eigenen Kinder (oder andere Verwandte) sein oder auch ein bewährter Mitarbeiter, der über Jahre hinweg für diese Position des künftigen Firmeninhabers aufgebaut wurde. Es geht zum Beispiel auch darum, ob man eine spätere Zerschlagung des Unternehmens verhindern möchte oder darum, wie man es anstellt, dass das neue Erbschaftsteuerrecht nicht zu einer extremen finanziellen Belastung der Erben und des Unternehmens wird. Rechtsanwalt und Mittelstandsberater Dr. Johannes Fiala empfielt Unternehmern, die eine Nachfolgeregelung treffen wollen und sich mit exakt diesen Fragen beschäftigen, auch mal eine Stiftung als mögliche Übertragungsform in ihre Überlegungen mit einzubeziehen.

"Tatsächlich kann die Einbringung des Unternehmens in eine gemeinnützige Stiftung eine sinnvolle Alternative sein, denn die Übertragung des Betriebsvermögens erfolgt in diesen Fällen völlig schenkungsteuerfrei", erklärt Dr. Johannes Fiala. Weiterer Vorteil: Die Gefahr einer erbschaftsteuerlichen Belastung in einer wirtschaftlichen Krise ist ausgeschlossen. "Das Unternehmen kann Sanierungen, Rationalisierungen und anderen Strukturwandel durchführen, ohne dass ihm die Erbschaftsteuer im Nacken liegt. Dies erhöht die Überlebenschancen des Unternehmens auch in schwierigen Zeiten deutlich."

Rechtsanwalt und Mittelstandsberater Dr. Johannes Fiala

(Bild: Fiala)

Bedenkenträger dürfte bei dieser Variante der geplante Nachfolger sein, denn viele fürchten hier einen Machtverlust. Aber wie Dr. Johannes Fiala versichert, kann der betriebliche "Erbe" trotzdem noch so eingebunden werden, dass die Fortführung des Unternehmens für ihn hochinteressant bleibt – auch wenn die formeller Eigentümerschaft künftig bei einer Stiftung liegt. "Zum einen kann eine entsprechend vergütete Stellung im Unternehmen, etwa als Geschäftsführer, festgelegt werden. Darüber hinaus kann auch eine Funktion in Gremien innerhalb der Stiftung, etwa in einem Kuratorium oder Beirat, zugesichert werden". Ein gewichtiges Argument dürfte neben dem Sozialprestige, das die Tätigkeit für eine Stiftung mit sich bringt, auch die Tatsache sein, dass der Betriebsübernehmer von der Zahlung eines Kaufpreises oder dem Risiko einer nachträglichen Schenkungsteuer befreit ist. Hier geht es um bares Geld.

Die Stiftung ist aber nicht nur eine Fassade, mit der Steuern gespart werden sollen. Für den Altunternehmer beziehungsweise den Schenker besteht tatsächlich die Möglichkeit, gemeinnützige Projekte, die ihm am Herzen liegen, über Ergebnisse des Unternehmens zu befördern und auch nach Abgabe der Firmenleitung "mitzumischen": "Die eigene Mitarbeit an solchen Projekten kann eine sinnstiftende und erfüllende Altersaufgabe sein, die zudem auch vergütet werden kann oder sich als Dienstleistungsspende gestalten lässt", erklärt Dr. Johannes Fiala. Und auch der Unterhalt der Familie bleibt gesichert: Bei Bedarf können Stifter und Angehörige bis zu einem Drittel der Erträge aus der Stiftung zur Sicherung ihres "angemessenen Lebensstandards" zur Verfügung gestellt werden, ohne dass man den gemeinnützigen Status verliert.

Das Lebenswerk des Unternehmers wird gewahrt, Gutes getan, Steuern gespart, eine Zerschlagung wegen diverser Erbstreitigkeiten ist auch weitestgehend ausgeschlossen. Allerdings sollte man auf die Wahl der Berater ein genaues Auge werfen, rät Dr. Johannes Fiala: "Der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin sollte vor allem auf die Unabhängigkeit der Personen achten, die die Stiftungsgründung gestalten: Sonst können Interessenkonflikte vorprogrammiert sein, beispielsweise wenn die Berater sich anschließend auch noch als Organe – Kurator, Verwaltungsrat, Vorstand – der Stiftung betätigen sollen." (masi)