Vorsicht vor betrügerischen Rechnungen

Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) mahnt Unternehmen zur Vorsicht: Der Rechnungsbetrug habe stark zugenommen.

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Von
  • Marzena Sicking

Die Betrugsmasche ist seit Monaten die gleiche, aber noch immer ausgesprochen erfolgreich. Das zeigt jedenfalls die steigende Zahl der Betroffenen. Tatsächlich ist der Betrug auf den ersten Blick nicht als solcher zu erkennen, denn die Täter nutzen öffentlich zugängliche Daten und erwecken den Anschein eines offiziellen Schreibens.

Wer sein Unternehmen in ein Firmenregister, eine Datenbank oder ein Branchenverzeichnis eintragen lässt, ist natürlich auch nicht überrascht, wenn er die dazugehörige Rechnung bekommt. Diese Unachtsamkeit machen sich die Betrüger zunutze: sobald eine amtliche Eintragung erfolgt, schicken sie gefälschte Rechnungen. Die gleichen auf den ersten Blick den offiziellen Rechnungen oder Gebührenbescheiden, der Name des "Rechnungsstellers" klingt meist so ähnlich wie der, der tatsächlichen Stelle oder der Briefkopf sieht zumindest ziemlich offiziell aus.

Wer nicht genau hinsieht, überweist den – teilweise hohen dreistelligen – Betrag auf das Konto des Rechnungsstellers. Und merkt erst, was er getan hat, wenn kurze Zeit später die "echte" Rechnung ins Haus flattert. Mit der ersten Überweisung hat der Unternehmer nämlich nicht die Eintragung in das amtliche Verzeichnis bezahlt, sondern sich nur den Eintrag in einem zweifelhaften privatwirtschaftlichen Register erkauft.

Die Masche hat derzeit Hochkonjunktur, deshalb mahnt der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) Unternehmen, jetzt besonders vorsichtig zu sein und jede Rechnung genau zu prüfen. Erhöhte Vorsicht sei insbesondere nach amtlichen Eintragungen wie Patent- und Markenanmeldungen, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger oder Änderungen im Handelsregister, geboten. Bei den Rechnungen selbst, sollten vor allem die angegebenen Daten genau geprüft werden. Eine vom Behördensitz abweichende Firmenadresse, unvollständige Kontaktdaten oder ein ausländischer Poststempel können laut BVBC ein Indiz für eine dubiose Rechnung sein. Wer unsicher ist, sollte zum Telefonhörer greifen: Existiert kein Anschluss oder meldet sich immer nur ein Anrufbeantworter, sollten Unternehmen noch misstrauischer werden.

Weitere Informationen und praktische Tipps rund um das Thema Betrügerische Rechnungen bietet der BVBC ab sofort einer speziellen Webseite. Sie wurde vom BVBC aufgrund der aktuellen Situation eingerichtet und soll den Unternehmen dabei helfen, irreführende Rechnungen sicher zu erkennen. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)