545 Euro fälschlich abgebucht: Verbraucherzentrale warnt vor Werbeanrufen

Freenet hat einer Kundin nach einem Werbeanruf unbemerkt mehrere Verträge untergeschoben. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht ein „bekanntes Muster“.

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(Bild: Freenet)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Freenet DLS hat einer Mobilfunkkundin nach einem Werbeanruf mehrere Abos angedreht, die über Jahre unbemerkt liefen. Darüber berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen nun. Die Verbraucherschützer warnen vor dem „bekannten Muster“ und raten dazu, nach solchen Werbeanrufen das Konto genau im Blick zu behalten.

Die Verbraucherin aus Niedersachsen habe einen Werbeanruf der Freenet DLS GmbH erhalten, wo sie Mobilfunkkundin war, berichtet die Verbraucherzentrale. In dem Telefonat wurde ihr demnach ein Probeabo des IPTV-Diensts Waipu.tv angeboten, für das sich die Kundin über einen SMS-Link anmelden sollte. Die Kundin sollte nach Ablauf des Probemonats entscheiden können, ob sie Waipu.tv weiterhin für 10 Euro im Monat beziehen will.

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Laut der Verbraucherzentrale stimmte die Kundin dem Versand der SMS mit Registrierungslink zu, aktivierte den Dienst aber nie. Dennoch habe Freenet den Waipu.tv-Vertrag aktiviert, berichten die Verbraucherschützer. Zusätzlich sei noch ein Abonnement eines nicht genannten Cloud-Diensts abgeschlossen worden. Beides soll ohne die Kenntnis der Verbraucherin passiert sein. Freenet hat eine Nachfrage von heise online nicht unmittelbar beantwortet.

Die Kundin habe die zusätzlichen Verträge erst bemerkt, als sie ihren Mobilfunkvertrag bei Freenet kündigen wollte. Insgesamt habe ihr Freenet mehrere Jahre hinweg 545 Euro für die nicht gewünschten Verträge abgebucht. Als sie diesen Abbuchungen widersprach, habe sie lediglich 2,99 Euro von Freenet zurückbekommen. Nur durch die Hilfe der Verbraucherzentrale habe Freenet die vollen 545 Euro zurückerstattet.

„Dieses Vorgehen entspricht leider einem bekannten Muster“, sagte Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Nach einem Werbeanruf zu einem kostenlosen Testmonat willigen Betroffene ein, unverbindlich weitere Informationen zu erhalten. Sie gehen davon aus, dass noch kein bindender Vertrag abgeschlossen ist und das Abonnement erst nach Freischaltung durch sie läuft. Später merken sie, dass ihnen bereits Kosten berechnet werden.“

In solchen Fällen sei die Rechtslage aber eindeutig auf der Seite der Verbraucher: Ein Vertrag komme nur dann zustande, wenn ein Angebot explizit angenommen wird. Wird dem Kunden der Eindruck vermittelt, dass zur Aktivierung noch weitere Schritte nötig sind, liege kein Vertragsabschluss vor.

Die Verbraucherschützer raten, nach Werbeanrufen das Konto im Blick zu behalten und Abbuchungen zu kontrollieren. Entdeckt man Auftragsbestätigungen oder Kosten für unerwünschte Zusatzdienste, soll man umgehend widersprechen und widerrufen. Zudem kann man Werbeanrufen jederzeit widersprechen, rät von Bibra. Solche Anrufe seien nämlich nur mit vorheriger Einwilligung von Kunden zulässig.

(dahe)