Bundeskriminalamt plant Mobilversion des Bundestrojaners
Das BKA will den Einsatz des Bundestrojaners auf Smartphones und Tablets ausweiten. Das geht aus Haushaltsunterlagen des Bundestages hervor, die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR einsehen konnten.
Die heimliche Online-Dursuchung von Computern und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung in Ermittlungsverfahren möchte das BKA auf eine neue Ebene heben: Der Bundestrojaner soll künftig mehr können als nur PCs zu überwachen. Die neue Überwachungssoftware soll unbemerkt auf Handys von Verdächtigen installiert werden können. Ermittler sollen dadurch alle Eingaben auf den Geräten nachverfolgen können. Damit will das BKA vor allem Verschlüsselungsmethoden umgehen, die von den deutschen Behörden bislang nicht geknackt werden können. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Kritiker haben weiterhin Bedenken gegen den Einsatz des Staatstrojaners. Auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Vorbehalte. Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk erklärte der Generalbundesanwalt Peter Frank im Sommer, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seien auch für ihn "Richtschnur".
Das oberste Gericht hat dem Bundeskriminalamt vor fünf Monaten in einem Grundsatzurteil deutliche Grenzen gesetzt Analyse auf heise online. Der Einsatz von Überwachungsinstrumenten wie dem Staatstrojaner blieb dem BKA zwar im Prinzip erlaubt. Aber das Gericht knüpfte an den Einsatz dieser Mittel noch viel strengere Voraussetzungen als bisher.
Das Urteil wurde von einigen Politikern und von Nachrichtendienstlern scharf kritisiert. Hochrangige Kriminalbeamte argumentieren hingegen, ein Trojaner-Einsatz sei in bestimmten Fällen unumgänglich. Durch immer weiter verbesserte Verschlüsselungsalgorithmen sei eine Überwachung der Telekommunikation nicht anders möglich.
Für den Smartphone-Trojaner und andere "operative IT-Systeme" fallen zusätzliche Kosten von rund 50 Millionen Euro an. Wie viel von diesem Budget für die Entwicklung des Smartphone-Trojaners ausgegeben werden soll, steht nicht in den Haushaltsunterlagen.
Falls das Bundeskriminalamt die neue Software nicht allein entwickeln kann, sollen notfalls, so erfuhr es der Haushaltsausschuss des Bundestages, externe Dienstleister helfen. Der amerikanische Auslandsgeheimdienst NSA war damit offenbar nicht gemeint. "Im kommerziellen Bereich gebe es "technische Lösungen auch für mobile Plattformen", teilte das Bundesinnenministerium den Parlamentariern mit.
Der Smartphone-Trojaner ist bereits die dritte Generation einer behördeneigenen Überwachungs-Software. Die ersten beiden hatte das BKA zum Ausspähen von Laptops und stationären Computern entwickelt, weil kommerziell erhältliche Produkte die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllten. Dieses hatte 2008 in einem Urteil hohe Hürden für den Einsatz von Trojanern festgelegt: Ermittler dürften sie nur einsetzen, "wenn tatsächlich Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" bestünden. "Ruhende" Dateien auf einem Computer dürften nicht kopiert, Screenshots nicht angefertigt werden. (se)