Apple: Steuerstreit und Rüffel für Aktienrückkauf
Im seit 2016 anhaltenden Steuerstreit mit der EU-Kommission musste Apple eine Niederlage einstecken: Anders als erhofft darf die US-Regierung dem Konzern nicht zur Seite stehen, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Die höchste Instanz bestätigte damit das vorausgehende Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG).
Die US-Regierung hatte im April 2017 eingewendet, die von der EU-Kommission geforderte Steuernachzahlung schmälere die Steuereinkünfte der USA und laufe somit bilateralen Steuerabkommen zuwider. Nach Ansicht des EuGH konnte die US-Regierung jedoch nicht belegen, dass sie vom Ausgang der Angelegenheit direkt betroffen ist.
Die EU-Kommission hatte die Steuervereinbarungen zwischen Apple und Irland als unzulässige staatliche Beihilfe gewertet. Irland soll deshalb 13 Milliarden Euro eintreiben. Sowohl Apple als auch Irland fechten die EU-Entscheidung an. Gleichwohl hat das Unternehmen inzwischen mit der Zahlung auf ein Treuhandkonto begonnen und streckt sie über Monate.
Nach der jüngsten US-Steuerreform bringt Apple einen Großteil der im Ausland geparkten Gewinne in die USA und will dort dafür rund 38 Milliarden Dollar an Steuern entrichten. Außerdem will der Konzern eigene Aktien im Wert von 100 Milliarden Dollar zurückkaufen. Das sei gut für die Wirtschaft, argumentierte Apple-Chef Cook, denn Aktionäre würden Steuern auf die Gewinne zahlen, wenn sie Aktien verkaufen.
Der Verbraucherschützer Ralph Nader fordert ihn hingegen auf, Sinnvolleres mit dem Geld zu tun. Nader meint, Aktienrückkäufe der Vergangenheit hätten sich nicht gelohnt. Beispielsweise habe Cisco seinen Börsenwert trotz aufwendiger Rückkäufe bis heute im Vergleich zu März 2000 halbiert –jedoch hingen die Gehälter der Manager an solchen Maßnahmen.
Nader liefert Apple gleich mehrere Vorschläge. Einer davon lautet, die Endkundenpreise zu senken. Zugleich ermahnt Nader Apple: „In den Sechzigern und Siebzigern wären die Margen, die Apple heute verdient, ein Signal für Wettbewerbshüter gewesen, um nach monopolistischen Praktiken oder unerlaubten Marktabsprachen zu suchen.“ Auch könne Apple „mit nur 2 Prozent der Summe einen kompletten Jahreslohn als Bonus für die 350.000 Foxconn-Mitarbeiter“ zahlen, die in China das iPhone zusammenschrauben. (dz@ct.de)