c't 17/2024
S. 80
Titel
Überwachungssysteme
Bild: Thorsten Hübner

Vorsicht, Kamera!

Massenüberwachung mit und ohne KI

Kameras auf öffentlichen Plätzen und in Geschäften zeichnen nicht nur auf, viele Modelle können das Gesehene auch analysieren und bewerten. Das ist meist nicht im Interesse der Gefilmten und längst nicht immer erlaubt. Wir schauen auf Technik, Algorithmen und Rechtslage.

Von Jan Mahn

Ein McDonald’s-Schnellrestaurant in einem Gewerbegebiet in Hildesheim, unweit von Hannover. Eine der frei stehenden Filialen mit Parkplatz, E-Auto-Schnellladesäule und einem McDrive, dem Abholfenster für Kunden mit Auto. Betrieben wird der Standort von „McDonald’s Deutschland LLC“, einer Gesellschaft nach US-Recht mit Zweigniederlassung in München. Der Laden gehört also nicht einem der über 200 Franchise-Nehmer, die nach Angaben auf der Homepage mehr als 94 Prozent der insgesamt 1430 Standorte betreiben. Die deutsche McDonald’s-Tochter selbst ist verantwortlich für das, was hier passiert.

Auf den ersten Blick nichts Ungewöhnliches. Am Haupteingang und auch an den Nebentüren hängen kleine graue Überwachungskameras, sodass man das Gebäude nicht ungesehen betreten kann. Um das Typenschild dieser kleinen Kameras entziffern zu können, muss sich der interessierte Gast am besten eine Trittleiter mitbringen. XNO-8030RP von Hanwha Vision ist dann zu lesen. Beim Fachhändler gibt es die für 770 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, McDonald’s hat also nicht die günstigsten Modelle ausgewählt. Überwachungskameras mit ähnlicher Auflösung (2560 × 1920 Pixel verarbeitet die Hanwha) hatten wir schon deutlich günstiger im Test [1].

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