MIT Technology Review 12/2018
S. 20
Aktuell

AUGMENTED REALITY

Im Auge des Betrachters

Illustration: Christopher Martinez/ Leti

Augmented-Reality-Brillen bestehen üblicherweise aus klobigen Displays. Wissenschaftler vom französischen Forschungsinstitut Leti arbeiten nun an AR-Brillen, die nicht größer sind als normale Sehhilfen (DOI: 10.1364/OPTICA. 5.001200). Statt herkömmliche Displays zu schrumpfen, projizieren sie die Pixel direkt auf die Netzhaut. Dazu sendet ein flacher, an den Brillenbügel geklebter Laser seinen Strahl quer durch das Brillenglas zu einem dort integrierten holografischen Element, das die Photonen Richtung Auge umlenkt. Dort erst setzen sie sich zu einem Bild zusammen.

Derzeit sucht das Team per Simulation nach dem besten Kompromiss zwischen Helligkeit, Schärfe und Auflösung. Wegen der begrenzten Fläche wird der erste Prototyp vermutlich nur 300 mal 300 Pixel zeigen. Die Auflösung lasse sich aber noch erhöhen, indem man mehrere optische Elemente aufeinanderstapelt.

Videos, so viel ist klar, werden diese AR-Brillen wohl nicht zeigen können – aber für Texte und Symbole, die beispielsweise Hinweise auf touristische Sehenswürdigkeiten geben, reicht es. VERONIKA SZENTPÉTERY-KESSLER

Karriere

Café mit Datenzahlung

In Filialen der japanischen Bistro-Kette Shiru Café können Studenten ihre Getränke mit persönlichen Daten bezahlen. Um das Angebot zu nutzen, müssen sie sich mit Adresse, Studienfach und weiteren Informationen online registrieren. Dafür gibt es bis zu drei Kaffees, Tees oder Säfte pro Tag umsonst. Die Rechnung übernehmen Microsoft, JP Morgan und weitere teilnehmende Firmen im Gegenzug für die Daten. So wollen die Unternehmen potenzielle Mitarbeiter finden und direkt kontaktieren. Zudem können die Firmen Stellenangebote oder Praktikumsplätze über Bildschirme im Café und die App bewerben. Kostenlose Getränke dürfen den Laden deshalb nicht verlassen. Bisher besitzt Shiru Café Filialen in Japan, Indien und den USA. Weitere Länder sollen folgen. MALTE KANTER

watchlist politik

Billigere E-Books

Die EU-Länder dürfen künftig selbst entscheiden, ob die ermäßigte Mehrwertsteuer für gedruckte Bücher auch für E-Books gelten soll. Bisher gab es einen europaweiten Mindestsatz von 15 Prozent für digitale und 5 Prozent für gedruckte Bücher. In Deutschland sind es 19 beziehungsweise 7 Prozent.

Bitcoin nur gegen Ausweis

Wer in China von einheimischen Anbietern Kryptowährungen kaufen will, muss künftig seinen echten Namen und seine Ausweisnummer angeben. Das berichten chinesische Medien unter Verweis auf eine Regulierungsinitiative.

Strafe für Bremsende Software

Italiens Kartellamt hat Apple und Samsung zu zehn beziehungsweise fünf Millionen Euro Strafe verurteilt, weil sie Updates verbreitet hatten, durch die ältere Geräte langsamer wurden.

Weniger Antibiotika

Ab 2022 dürfen Nutztiere nach Willen des EU-Parlaments nicht mehr vorbeugend und flächendeckend Antibiotika erhalten. Zudem sollen bestimmte Antibiotika nur noch bei Menschen eingesetzt werden. Das gilt auch für importiertes Fleisch.

Blinker für Roller

Das Verkehrsministerium will Elektro-Tretroller bis Anfang 2019 für den Straßenverkehr zulassen. Ein erster Entwurf sieht vor, dass die Roller bis zu 20 km/h schnell über Radwege und Straßen fahren dürfen, nicht jedoch über Bürgersteige. Zudem müssen sie Lenker, Blinker und ein Versicherungskennzeichen haben, der Nutzer braucht mindestens einen Mofa-Führerschein. Damit wären die Roller strenger reguliert als die schnelleren Pedelecs.