KI-Charta der GEMA: Kreative, menschliche Leistung ist Basis von KI

Um ethische und rechtliche Grundsätze mit generativer KI zu klären, hat die GEMA eine KI-Charta ausgearbeitet.

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Symbolbild KI-Musik: Schattenriss eines menschlichen Kopfes, dafĂĽr kĂĽnstlicher Darstellung von Musik symbolisierenden Wellen und Balkengrafiken

(Bild: whiteMocca/Shutterstock.com)

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Faire Bedingungen und gleichzeitig das Potenzial generativer KI ausschöpfen – das sind zwei der zentralen Punkte, wegen derer die GEMA eine KI-Charta vorgelegt hat. Die Charta soll dabei ein Denkanstoß sein und ein Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI. Etwas Bindendes oder eine Verpflichtung kann die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, nämlich nicht aussprechen. Dennoch dürfte sie Einfluss auf etwa Regulierer nehmen können.

Die Charta umfasst zehn Grundsätze. Der Erste heißt: "Digitaler Humanismus – der Mensch steht im Mittelpunkt". Dahinter verbirgt sich die Ansicht, dass KI ein Werkzeug ist und den Menschen im kreativen Schaffensprozess helfen, aber diesen nicht ersetzen kann. Der "Schutz des geistigen Eigentums" soll Kreativschaffende vor kommerzieller Ausbeutung und Missbrauch ihrer Werke schützen. Zudem erwartet die GEMA eine "Faire Beteiligung an der Wertschöpfung".

Auch "Transparenz" ist ein Grundsatz der Charta. Die GEMA ist überzeugt, es muss klar ersichtlich sein, welche Daten ins Training der KI-Modelle geflossen sind. Und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass dies im Einklang mit dem geltenden Recht geschehen ist. Die GEMA-Grundsätze sehen ein Erkundigungsrecht vor – man soll Trainingsdaten abfragen können. Es soll Lizenzen geben, um Werke zu nutzen. Zudem, sagt die GEMA, müsse gekennzeichnet werden, wenn Menschen mit KI interagieren. Das besagt so auch der AI Act. Die europäische KI-Verordnung verlangt neben Hinweisen, wenn jemand beispielsweise mit einem KI-Chatbot kommuniziert, auch, dass KI-Anbieter mehr Informationen zu den Trainingsdaten preisgeben müssen.

"Verhandlungen auf Augenhöhe" – bei diesem Grundsatz geht es um das Ungleichgewicht zwischen den großen KI-Anbietern aus den USA, die viel Geld zur Verfügung haben, und anderen Marktteilnehmern, wie etwa der GEMA und anderer einzelner Betroffener. Gefordert werden "klare Vorgaben, wettbewerbsrechtliche Instrumente und vor allem die Stärkung von kollektiven Verhandlungen", um die Interessen zu bündeln.

"Persönlichkeitsrechte" sollen respektiert werden und "kulturelle Vielfalt" gewahrt. Ein weiterer Grundsatz besagt, "Unternehmen, die KI anbieten, sind für europäische Rechtsvorgaben erreichbar". Das ist zunächst schlicht europäisches Recht. Hinzukommt jedoch die Forderung, dass das Recht nicht dadurch ausgehebelt wird, dass das Training in anderen Regionen der Welt stattfindet.

KI solle nachhaltig sein. Auch hier greifen GEMA und KI-Verordnung ineinander. KI-Anbieter sollen schlussendlich Verantwortung übernehmen. "Diese Unternehmen müssen sich der Auswirkungen ihrer Technologie bewusst sein und Verantwortung dafür übernehmen. Sie genießen daher zu Recht kein Haftungsprivileg ('Safe Harbour'). Sie dürfen ihre Verantwortung nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abwälzen."

(emw)