Gesundheitszeugnis online beantragen - so funktioniert's

Ein Gesundheitszeugnis belegt eine Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln. Dieses können Sie online beantragen.

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(Bild: MT-R/Shutterstock.com)

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Isabelle Bauer

Der Gesetzgeber verlangt von Arbeitnehmern, die mit Lebensmitteln zu tun haben, ein Gesundheitszeugnis. Dieses Zeugnis stellt sicher, dass die betreffenden Personen im Umgang mit Lebensmitteln geschult sind. Solch ein Zeugnis können Sie auch online beantragen.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde am 1. Januar 2001 eingeführt. Es löste das Bundesgesetz zum Schutz vor Epidemien ab. Daher gibt es den Begriff Gesundheitszeugnis eigentlich nicht mehr, da stattdessen ein Zertifikat benötigt wird, welches bestätigt, dass Sie vom Gesundheitsamt mündlich und schriftlich über Ihre Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) belehrt worden sind. Der richtige Begriff ist also Belehrung oder Erstbelehrung.

Wenn Sie eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen möchten, so benötigen Sie dafür eine Belehrungsbescheinigung. Diese darf nicht älter als 3 Monate sein und muss regelmäßig alle zwei Jahre nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes wiederholt werden. Zusätzlich zur Erstbelehrung müssen Sie, wenn Sie mit Lebensmitteln arbeiten, eine Erklärung unterschreiben, dass Sie Ihres Wissens nach keine Krankheiten haben, die zu einem Arbeitsverbot führen würden.

Die Erstbelehrung dient der Vorbeugung und Kontrolle der Verbreitung übertragbarer Krankheiten und ist für die gewerbliche Herstellung, den Umgang und den Handel mit Lebensmitteln erforderlich. Sie lernen zum Beispiel, wie Sie Krankheitszeichen an sich selbst erkennen und entsprechende vorbeugende Maßnahmen ergreifen.

Bei vielen Behörden können Sie ein Gesundheitszeugnis online beantragen. Es gibt aber auch Online-Kurse, die nicht von einem Gesundheitsamt durchgeführt werden, aber trotzdem offizielle Zertifikate ausstellen. Wenn Sie an einer Erstbelehrung teilnehmen möchten, so können Sie sich online zu einem Termin anmelden. Dies geht zum Beispiel hier: https://www.gesundheitsamt-dadi.de/umwelt-hygiene/lebensmittelbelehrung/. Sie erhalten hier zum Beispiel vor Ihrer Belehrung einen Videoanruf, in dem Sie Ihre Identität bestätigen.

Meist werden auf den offiziellen Seiten der Bundesländer oder der Landkreise auch Online-Kurse angeboten - googeln Sie einfach. Für die Online-Belehrung wird eine Gebühr fällig, welche meist zwischen 20 und 30 € liegt und vor dem Onlinekurs bezahlt werden muss. Sie müssen sich dann online legitimieren. Dafür setzen viele Bunde mittlwerweile ein BundID-Konto voraus. Dieses ist ein zentrales Konto, mit dem Sie sich einfach online ausweisen können. Für die Erstellung benötigen Sie zum Beispiel Ihren Online-Ausweis oder Ihr ELSTER-Zertifikat. Auch eine Anmeldung über Benutzername und Passwort ist möglich, Sie müssen sich dann jedoch auf andere Weise ausweisen und Ihre Identität bestätigen.

Haben Sie sich dann zum Beispiel bei Ihrem Bund bei einem Online-Kurs zur Lebensmittelbelehrung angemeldet, wird Ihnen anschließend ein Schulungsvideo gezeigt. Passen Sie gut auf, denn am Ende kommt noch ein Test, der Ihr Wissen abfragt. Haben Sie bestanden, so erhalten Sie Ihre Bescheinigung per E-Mail. Ihr Gesundheitszeugnis ist dann bundesweit gültig.

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(isba)