Russland kopiert deutsches Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Reporter ohne Grenzen verweist darauf, man habe gewarnt, dass es repressiven Staaten als Vorbild dienen könne

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In Russland wird am 1. Juli 2018 ein Anti-Terror-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft treten. Dann sind alle Telekom- und Internetprovider verpflichtet, alle Kommunikationsinhalte für 6 Monate und die Verbindungsdaten für 3 Jahre zu speichern. Internetprovider müssen dann den Strafverfolgungsbehörden die Schlüssel übergeben, um den gesamten Verkehr und einzelne Kommunikation einsehen zu können.

Wie Reporter ohne Grenzen berichten, wird im russischen Parlament ein neuer Gesetzentwurf behandelt, mit dem gegen das Gesetz verstoßende Inhalte im Internet schärfer kontrolliert werden sollen. Vorbild ist ausgerechnet das von Justizminister Maas stammende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Wissenschaftlicher Dienst: NetzDG auch grundgesetzwidrig), mit dem die Aufgabe der Kontrolle den Betreibern großer sozialer Netzwerke zugeschanzt wird, die selbst unter dem Druck hoher Geldstrafen binnen 24 Stunden entscheiden müssen, welche Informationen gelöscht bzw. zensiert werden (Bundestag winkt Zensurgesetz durch).

Reporter ohne Grenzen verweist darauf, dass man das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gerade auch deswegen kritisiert habe, weil es repressiven Staaten als Vorbild dienen könne, um Zensur indirekt auszuüben und durchzusetzen: "Unsere schlimmsten Befürchtungen werden wahr: Das deutsche Gesetz gegen Hassbotschaften im Internet dient undemokratischen Staaten nun als Vorlage, um gesellschaftliche Debatten im Internet einzuschränken", so ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. "Auch in Russland sollen in Zukunft Mitarbeiter sozialer Netzwerke unter hohem Zeitdruck darüber entscheiden, welche Informationen gelöscht werden. In einem Land ohne unabhängige Gerichte, die den Schutz der Meinungsfreiheit durchsetzen könnten, ist das eine verheerende Entwicklung."

In dem Gesetzentwurf, der im Januar 2018 in Kraft treten soll, wird nicht nur auf das deutsche Gesetz als Vorbild verwiesen, sondern es wurden direkt auch einzelne Passagen übernommen. Die Betreiber sozialer Netzwerke müssen gewährleisten, dass Nutzer Inhalte melden können, die innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen, wenn sie "rechtswidrig" sind. Überdies müssen die gesperrten Inhalte drei Monate lang gespeichert werden. ROG moniert, dass die Angabe der "rechtswidrigen" Inhalte sehr vage ausfällt. Wenn zu Krieg, ethnischem oder religiösem Hass oder Terror aufgerufen oder Informationen verbreitet werden, "für deren Weiterverbreitung man straf- oder zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann", müssen die Inhalte gelöscht werden.

Ein anderer Gesetzentwurf, der wiederum Deutschland zum Vorbild werden kann, will aushebeln, dass anonym über Messengerdienste wie WhatsApp und Telegram kommuniziert werden kann. Die Betreiber müssen die Nutzer identifizieren und auf Anweisung von Behörden Botschaften blockieren.