Schweiz: Kartellbehörde prüft Apples NFC-Zugangsbedingungen
Die Schweizer Wettbewerbskommission prüft, ob Apple Drittanbieter beim kontaktlosen Bezahlen unfair benachteiligt.
(Bild: Sebastian Trepesch/Mac & i)
Die Schweizer Wettbewerbskommission WEKO hat Ermittlungen aufgenommen, ob Apple mit seinem beschränkten Zugang zur NFC-Technik des iPhones den Wettbewerb behindert. Per Near Field Communication (NFC) können Apps im Nahbereich zum Beispiel mit Zahlungsterminals kommunizieren. Wie das WEKO-Sekretariat mitteilt, soll geprüft werden, ob Apple mit seiner Plattform-Politik gegen das Kartellgesetz verstößt. Im Fokus steht die Frage, ob Drittanbieter von mobilen Zahlungsdiensten wirksam mit Apple Pay konkurrieren können.
Apple gewährt auf iOS-Geräten Zugang zur NFC-Schnittstelle ausschließlich über die sogenannte Plattform NFC & SE. Diese kontrolliert den Zugriff auf den NFC-Chip und das Secure Element, eine Sicherheits-Enklave für sensible Daten wie Zahlungsschlüssel. Anders als bei Android, wo Entwickler direkteren Zugriff auf die Hardware haben, müssen Drittanbieter unter iOS Apples proprietäre Schnittstelle nutzen und sich entsprechend zertifizieren lassen.
Öffnung in der EU weiterreichend
Die Schweizer Behörde steht seit Frühjahr 2024 im Austausch mit Apple. Ende 2024 öffnete der Konzern die NFC-Plattform für Schweizer App-Anbieter – allerdings unter Bedingungen, die sich von jenen im Europäischen Wirtschaftsraum unterscheiden. Die Europäische Kommission hatte am 11. Juli 2024 Apples freiwillige Zusagen für einen kostenlosen, nicht diskriminierenden NFC-Zugang im EU- und EWR-Raum für bindend erklärt. In der Schweiz gelten jedoch abweichende Bedingungen, deren Wettbewerbskonformität nun geprüft wird.
Parallel zu den Schweizer Ermittlungen nutzen deutsche Banken bereits die durch EU-Druck erzwungene Öffnung. Volksbanken und Raiffeisenbanken testen seit 12. Dezember 2025 NFC-Zahlungen mit der Girocard über die VR-Banking-App – unabhängig von Apple Pay.
Technisch verlangt Apple von Drittanbietern die Reservierung von Slots im Secure Element, die Integration des iOS-SDK sowie die Einhaltung von Payment Card Industry Data Security Standards (PCI DSS). Zudem müssen Apps Apples Tokenisierung für die Authentifizierung von Zahlungen nutzen. Diese Anforderungen gehen deutlich über das hinaus, was Android-Entwickler erfüllen müssen.
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Prüfung nach Kartellrecht
Die WEKO-Vorabklärung ist ein informelles Verfahren, bei dem die Behörde Markterkenntnisse sammelt. Geprüft wird, ob Apple durch die Zugangsbedingungen eine marktbeherrschende Stellung missbraucht und den Wettbewerb behindert. Solche Vorabklärungen dauern typischerweise drei bis zwölf Monate und können zu einem formellen Verfahren führen, das Bußgelder oder Auflagen nach sich ziehen kann.
Unklar ist bisher, welche konkreten Gebühren oder wirtschaftlichen Bedingungen Apple Schweizer Drittanbietern auferlegt. Während im EWR kostenloser Zugang zugesagt wurde, könnten in der Schweiz zusätzliche Hürden existieren. Die WEKO sammelt derzeit Daten, um zu bewerten, ob die Bedingungen faire Wettbewerbschancen ermöglichen oder ob sie faktisch den Markt für Apple Pay reservieren.
Das Ergebnis der Untersuchung könnte erhebliche Auswirkungen auf den Schweizer Zahlungsmarkt haben. Sollte die WEKO zu dem Schluss kommen, dass Apple den Wettbewerb einschränkt, müsste der Konzern seine Zugangsbedingungen lockern. Dies würde lokalen Zahlungsdiensten wie Twint oder Banken-Apps neue Möglichkeiten eröffnen und könnte die Dominanz von Apple Pay zurückdrängen.
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(mki)