Justiz-Schlappe: Razzien im Fall Indymedia linksunten waren rechtswidrig

Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Durchsuchungen bei mutmaĂźlichen Betreibern eines Archiv-Ablegers Indymedia linksunten nicht rechtens waren.

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Hammer eines Richters, im Hintergund eine Justitia-Statue

(Bild: Zolnierek / Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die juristische Aufarbeitung des Falls des 2017 verbotenen Internetportals Indymedia linksunten erfährt eine weitere, für die Ermittlungsbehörden unschöne Wende. Das Landgericht Karlsruhe erklärte die im Sommer 2023 durchgeführten Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei fünf Personen aus Freiburg für rechtswidrig. Bereits in vorangegangenen Verfahren war deutlich geworden, dass die Karlsruher Staatsanwaltschaft auf dünnem Eis agierte.

Die Ermittler versuchten, den Beschuldigten einen VerstoĂź gegen das Vereinigungsverbot vorzuwerfen. Anlass war ein statisches Archiv der ursprĂĽnglichen Seite, das 2020 im Netz auftauchte. Doch die Karlsruher Richter stellten laut Tagesschau und Netzpolitik.org in einem Beschluss vom 30. Dezember fest: Es mangelte bereits an einem ausreichenden Anfangsverdacht fĂĽr das Fortbestehen einer verbotenen Vereinigung.

Die Causa Indymedia linksunten gilt als politisch hochsensibel. Das Bundesinnenministerium hat die Plattform als „linksextreme Vereinigung“ eingestuft, die zu Gewalt gegen Polizisten aufrufe.

Das Problem dabei war von Beginn an die Struktur der Seite, die als offene Plattform konzipiert ist. Dort können Inhalte von nahezu jedem Nutzer ohne feste Redaktionshierarchie veröffentlicht werden. Einen eingetragenen Verein oder eine klar definierbare Mitgliederstruktur gab und gibt es nicht.

Diese Unschärfe wurde den Strafverfolgern nun erneut zum Verhängnis. Da in früheren Verfahren nie bewiesen werden konnte, wer konkret hinter der Seite stand oder ob eine solche Vereinigung im rechtlichen Sinne überhaupt existierte, fehlte die Grundlage für spätere Vorwürfe der „Unterstützung“ oder des „Fortführens“ dieser Struktur.

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Zusätzliche Brisanz erhielt der Fall durch die Verknüpfung mit dem Freiburger Sender Radio Dreyeckland. Ein Redakteur hatte in einem Artikel über die Einstellung früherer Verfahren auf das Indymedia-Archiv verlinkt. Dies löste mehrere Durchsuchungen aus, die sogar die Redaktionsräume des Senders betrafen. Das Bundesverfassungsgericht rügte dieses Vorgehen im November bereits deutlich und stärkte damit die Pressefreiheit. Das Landgericht Karlsruhe zog nun nach und stellte fest, dass die bloße Existenz eines statischen Archivs kein Beleg für eine fortbestehende organisatorische Struktur ist.

Die Ermittler beschlagnahmten bei den Durchsuchungen fast 200 Datenträger. Sie konnten daraus aber keine Erkenntnisse gewinnen, da der Großteil der Daten verschlüsselt war. Das entsprechende Verfahren wurde im Mai 2025 eingestellt.

Juristen werten die Entscheidung als deutliche Korrektur für die Staatsanwaltschaft. Bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte heißt es, den Behörden sei unmissverständlich klargemacht worden, dass ein Vorgehen gegen Phantom-Vereinigungen keinen Sinn ergeben. Da gegen den Beschluss keine weiteren Rechtsmittel möglich sind, ist die Entscheidung rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last. Zumindest bleibt hoffentlich die Erleuchtung: Pauschale Vereinsverbote im digitalen Raum stoßen dort an ihre Grenzen, wo die Justiz die individuelle Verantwortlichkeit nicht zweifelsfrei nachweisen kann.

(wpl)