Apple-Klage gegen YouTuber Jon Prosser: Kooperation statt Widerstand

Nach Apples Klage gegen YouTuber Jon Prosser und Michael R. zeigen sich beide kooperativ. Es geht um gestohlene Geschäftsgeheimnisse.

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Jon Prosser in dem beanstandeten Video, in dem er das Liquid-Glass-Design vorab publik machte

Jon Prosser in dem beanstandeten Video (Bildschirmfoto), in dem er das Liquid-Glass-Design vorab publik machte.

(Bild: YouTube/fpt/heise medien)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nach der Klage Apples gegen den bekannten YouTuber Jon Prosser zeigen sich inzwischen beide Beklagten kooperativ. Dies teilten Apples Anwälte zusammen mit dem Anwalt des Mitangeklagten Michael R. an das zuständige Gericht in San Francisco mit. Prosser und R. wird von Apple vorgeworfen, sich illegal Zugang zum iPhone eines früheren Apple-Angestellten verschafft und Geschäftsgeheimnisse gestohlen zu haben. Aktuell geht es darum, erst einmal das Ausmaß festzustellen (Case: 3:25-cv-06043).

Prosser hatte sich Anfang 2025 in einem Video damit hervorgetan, dass er Kenntnis über die Designveränderungen in iOS 26 erlangt habe, das damals noch als iOS 19 erwartet wurde. In Renderings gab Prosser Einblicke in das Liquid-Glass-Design, die erstaunlich nah an das heranreichten, was Apple im Juni auf seiner Entwicklerkonferenz WWDC präsentierte.

Möglich wurde dies laut Klage, weil sich der Mitangeklagte R. Zugriff auf ein Firmengerät Apples verschafft. Durch seine Freundschaft mit dem früheren Apple-Entwickler Ethan L. habe R. die Gelegenheit gehabt, in dessen Abwesenheit auf das Gerät zugreifen zu können. Zuvor soll er sich Kenntnis über den dafür nötigen Passcode verschafft haben. In einem FaceTime-Anruf habe R. daraufhin Prosser die damalige Testversion von iOS gezeigt. Dieser habe die Erkenntnisse später in Renderings nachgebaut, um sie in seinen Videos zu zeigen.

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Während sich R. gleich kooperativ zeigte, reagierte Prosser zunächst nicht auf die Klage. Er bestreitet dies zwar, doch das Gericht erwirkte am 17. Oktober 2025 ein Versäumnisurteil gegen ihn. Inzwischen habe sich das aber geändert, teilten Apples Anwälte dem Gericht jetzt mit. Man befinde sich in Terminabsprachen mit Prosser. Es geht unter anderem um eine Befragung des Angeklagten. Im Falle von R. ließ sich Apple auch Geräte aushändigen, um diese forensisch untersuchen zu lassen. Apple will durch die Befragungen Kenntnis darüber erlangen, wie weit vertrauliche Informationen gestreut wurden.

Für den 13. April 2026 wurde dem Gericht eine weitere Mitteilung über den Fortgang in Aussicht gestellt. Prosser hat sich indessen nicht von dem laufenden Verfahren gegen ihn beeindrucken lassen und veröffentlicht weiterhin Videos, in denen er behauptet, künftige Geräte und Funktionen zu zeigen. Zwischenzeitlich erklärte er, dass die Geschehnisse nicht so gelaufen seien, wie sie von Apple in der Klage dargestellt werden.

Für den betroffenen Apple-Mitarbeiter endete die Angelegenheit bereits mit seiner Kündigung. Apple wirft ihm vor, sein Gerät nicht hinreichend vor fremdem Zugriff geschützt zu haben. Zudem habe er sich zu spät als Besitzer des Apartments zu erkennen gegeben, als eine Aufnahme des FaceTime-Anrufs Prossers publik wurde. Apple soll über eine anonyme E-Mail Kenntnis über den Hergang erhalten haben.

(mki)