Missing Link: Digitaler Neustart des Sozialstaats soll Zettelwirtschaft beenden
Neues Sozialgesetz, automatisierte Auszahlungen und EUDI-Wallet als digitaler Turbo: Eine Kommission will die Verwaltung aus der Komplexitätsfalle befreien.
(Bild: Stokkete/Shutterstock.com)
Deutschland leistet sich einen der umfassendsten Sozialstaaten der Welt. Doch das System droht unter seiner eigenen Last zu erstarren. Viele Bürger blicken kaum noch durch, welche Leistungen ihnen in welcher Lebenslage zustehen; die Sachbearbeiter in den Behörden arbeiten an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Das Sozialstaatsgebilde ist über Jahrzehnte organisch gewachsen und hat dabei eine Komplexität erreicht, die nicht nur für die Betroffenen frustrierend ist, sondern auch zu massiven Effizienzverlusten führt. In dieser angespannten, durch den Fachkräftemangel in der Verwaltung verschärften Lage hat die im September 2025 eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) vor Kurzem ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Das Gremium, das mit Vertretern der Bundesressorts, Länder und kommunalen Spitzenverbände besetzt ist, verstand seinen Auftrag als Weckruf für einen „digitalen Neustart“. Es geht also nicht nur ums Nachjustieren an bestehenden Gesetzen, sondern um eine fundamentale Neuausrichtung.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) fasst die Ambition so zusammen: „Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden. Dafür hat die Sozialstaatskommission ein ambitioniertes Paket an Empfehlungen vorgelegt, um die Sozialverwaltung und das Sozialrecht bürgerfreundlicher zu gestalten.“ Ziel ist es, den Sozialstaat als handlungsfähige Institution erlebbar zu machen, die Menschen im Alltag unterstützt, statt sie durch bürokratische Hürden zu entmutigen.
Der Missing Link: Durchgehende Digitalisierung
Bisher galt Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung oft als ein nachgelagertes Projekt, eine Art Sahnehäubchen auf bestehenden analogen Prozessen. Die KSR bricht mit dieser Logik und widmet der digitalen Organisation in dem Report ein eigenes, zentrales Kapitel. Sie sieht digitale Verfahren nicht mehr als ergänzendes Modernisierungsprojekt, sondern als Bedingung für effizientere Abläufe. Ohne einen technologischen Sprung wird das soziale Schutzniveau angesichts schrumpfender personeller Ressourcen in den Behörden schlicht nicht zu halten sein.
Das Herzstück der skizzierten Transformation ist die konsequente „Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ der Antrags- und Verwaltungsverfahren. Aktuell ist die Sozialverwaltung durch eine stark fragmentierte IT-Landschaft mit zahllosen Fachverfahren geprägt, die kaum miteinander kommunizieren.
Um dieses Manko zu beseitigen, schlägt die Kommission den Einsatz des auch anderweitig bereits viel diskutierten Deutschland-Stack vor: einer technisch souveränen Technologieplattform, die einheitliche Standards und Schnittstellen für alle staatlichen Anwendungen vorgibt. Sie soll modulare Basisdienste wie Cloudleistungen, Authentifizierungsdienste und eine bidirektionale Postfachfunktion bereitstellen. Diese müssten Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen verwenden.
Zentrales Portal: Ein Fenster zum Staat
Für die Bürger soll sich der Zugang zum Sozialstaat radikal vereinfachen. Anstatt sich durch einen Dschungel aus verschiedenen Ämtern und Webseiten zu kämpfen, wird dem Bericht nach ein einziges digitales Zugangsportal zur wesentlichen Anlaufstelle. Über dieses Portal sollen sämtliche Interaktionen abgewickelt werden – von der Information über mögliche Ansprüche über die Antragstellung bis zum Abruf von Bescheiden. Perspektivisch könnten darüber sogar Leistungen ausgezahlt werden. Dieses One-Stop-Shop-Prinzip soll durch eine Anschluss- und Nutzungspflicht für alle föderalen Ebenen verbindlich abgesichert werden.
Dabei geht es um mehr als eine schicke Benutzeroberfläche. Die Kommission fordert die Umsetzung des Once-only-Prinzip. Das bedeutet: Wenn Daten einmal bei einer Behörde hinterlegt sind, müssen sie nicht bei jedem Folgeantrag erneut eingereicht werden. Nicht die Bürger sollen laufen, sondern die Bits und Bytes: die Behörden tauschen die benötigten Informationen im Hintergrund untereinander aus.
Ein zentraler Hebel dafür ist die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) als registerübergreifendes Identitätsmerkmal. Nur damit lässt sich laut der KSR sicherstellen, dass Personen über verschiedene Systeme hinweg eindeutig zugeordnet werden können. Das sei die Basis für automatisierte Prozesse.
Doch ein solcher Ansatz ist für Datenschützer seit Langem ein rotes Tuch. Bereits mit dem Registermodernisierungsgesetz sei die Steuer-ID zu einer Identifikations- und Bürgernummer für allgemeine Zwecke außerhalb der Finanzverwaltung geworden, monierte etwa der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber 2023. Schon dies komme der Einführung eines bereichsübergreifenden Personenkennzeichens gleich, was das Bilden von Profilen „übermäßig“ erleichtere und so „den besonders geschützten geistigen Innenraum“ der Bürger gefährde. Es gebe keine hinreichenden Hürden, um Missbrauch effektiv zu verhindern.
2021 waren etwa auch Forscher, Sachverständige und Bürgerrechtler gegen die Registerreform Sturm gelaufen. Mit dem KSR-Vorstoß könnte diese an sich schon verfassungsrechtlich kritische Situation deutlich verschärft werden.
Algorithmen im Dienst der sozialen Sicherheit
Ein anderer kontroverser Punkt ist der empfohlene verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Automatisierung in der Verwaltung. Die KSR rät, rein regelgebundene Prozesse ohne Ermessensspielraum weitestgehend automatisiert ablaufen zu lassen.
Was soll da schon schiefgehen? Die niederländischen Behörden wollten mit einem System zur automatisierten Risikoerkennung schon einmal herausfinden, ob und welche Bürger den Staat möglicherweise betrügen, indem sie zu Unrecht Wohngeld, Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen beziehen, Steuerbetrug begehen oder schwarzarbeiten. Mit dieser „System Risk Indication (SyRI)“ errichteten die Niederlande nach Ansicht des UN-Sonderbeauftragten für extreme Armut und Menschenrechte, Philip Alston, einen „Überwachungsstaat für die Armen“. Er unterstützte daher eine Klage von Menschenrechtsgruppen und betroffener Bürger gegen dieses gesellschaftliche Scoring-Verfahren.
In komplexeren Fällen, in denen Ermessensentscheidungen zu treffen sind, soll KI die Sachbearbeiter laut der KSR daher nur unterstützen. Die endgültige Entscheidung müsse hier stets in menschlicher Hand verbleiben, verlangt sie. Dies würde Kapazitäten freisetzen, damit sich die Beschäftigten in den Behörden wieder intensiver um die individuelle Beratung und Begleitung kümmern könnten.
EUDI-Wallet fĂĽr Nachweise
Ein weiterer wichtiger Baustein in der technologischen Vision der Kommission ist die Integration der European Digital Identity Wallet (EUDI), die ab 2027 europaweit zur VerfĂĽgung stehen soll. Diese digitale Brieftasche auf dem Smartphone soll weit mehr sein als ein bloĂźer Ersatz fĂĽr den Personalausweis. Die Kommission pocht darauf, zentrale Nachweise systematisch fĂĽr die Bereitstellung ĂĽber die EUDI-Wallet aufzubereiten, um Identifikation und Nachweiserbringung zu einem integrierten Bestandteil staatlicher Verfahren zu machen.
Als konkreten ersten Schritt schlagen die Experten vor, den Schwerbehindertenausweis zu digitalisieren und so zu gestalten, dass er den EUDI-Anforderungen entspricht. Dafür soll der Bund zeitnah eine rechtliche Grundlage schaffen. Aus technischer Sicht bietet die EUDI-Wallet die Chance, das Once-only-Prinzip auf ein neues Level zu heben. Anstatt Dokumente einzuscannen oder mühsam per Post zu versenden, könnten Bürger benötigte Nachweise direkt aus ihrer Wallet gesichert an die Sozialbehörden übermitteln.
Doch hier droht Widerstand von Bürgerrechtsorganisationen. Die American Civil Liberties Union (ACLU), der Electronic Frontier Foundation (EFF) und Epicenter.works erheben schon jetzt schwere Vorwürfe gegen die geplante EUDI-Implementierung. Sie befürchten, dass ausstellende Behörden prinzipiell in der Lage sein könnten, jede Nutzung der digitalen Identität nachzuverfolgen. Eine solche „Phone-Home-Funktion“ müsse zwingend ausgeschlossen werden, unterstreichen die Vertreter der Zivilgesellschaft. Es dürfe keinen Akteur geben, der Interaktionen zentral beobachten und Informationen aus E-Government, Bankgeschäften oder Logins bei sozialen Netzwerken verknüpfen könne.
Dazu kommt der Vorwurf von Epicenter.works, die EU-Kommission versuche eine lebenslange Personenkennziffer „durch die Hintertür“ einzuführen. Obwohl sich der Gesetzgeber eigentlich gegen eine „eindeutige und dauerhafte Kennung“ bei Online-Brieftaschen entschieden hatte, scheine die Brüsseler Regierungsinstitution diesen Ansatz bei der Umsetzung der Verordnung immer wieder aufzugreifen.