Kindergeld per Mausklick: Wenn die Steuer-ID den Antrag überflüssig macht

Die Bundesregierung bringt das antragslose Kindergeld auf den Weg. Hinter der digitalen Bequemlichkeit verbirgt sich ein Ausbau staatlicher Datennutzung.

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Finger auf einem Touchscreen mit Verwaltungssymbolen

(Bild: NicoElNino / Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Bundeskabinett will den „Papierkram“ nach der Geburt beenden und mit dem antragslosen Kindergeld das Once-only-Prinzip in den Amtsstuben verankern. Herzstück der Reform ist ein vollautomatisierter Datenaustausch: Sobald ein Standesamt die Geburt meldet, vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Steuer-ID und leitet diese samt Stammdaten proaktiv an die Familienkasse weiter. Damit das Geld ab 2027 automatisch fließen kann, muss lediglich eine IBAN im System hinterlegt sein – etwa durch vorherige Zahlungen für Geschwister oder eine Meldung über das Elster-Portal.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) feiert das als Befreiungsschlag für jährlich 300.000 Elternpaare, die künftig keinen Erstantrag mehr stellen brauchen. Technisch steht dahinter ein Ausbau der Schnittstellen zwischen Meldebehörden, Finanzverwaltung und Sozialkassen, die bis zum Starttermin 2027 noch mühsam synchronisiert werden müssen.

Hinter dem versprochenen Gewinn an Bequemlichkeit verbirgt sich eine tiefgreifende Verschiebung in der staatlichen Datenverarbeitung. Die Steuer-ID würde sich damit endgültig vom reinen Fiskalwerkzeug zum universellen Personenkennzeichen für Sozialleistungen wandeln.

Kritisch ist dabei vor allem die von der Regierung vorgesehene Vernetzung: Die Familienkassen sollen erweiterte Befugnisse erhalten, Daten automatisiert bei anderen Behörden abzurufen, um Anspruchsvoraussetzungen im Hintergrund zu prüfen. Dass die Regierung für den vollen Komfort die Hinterlegung der Kontoverbindung in der zentralen „IBAN+“-Datenbank oder bei Elster forciert, unterstreicht die geplante Zentralisierung von Bürgerdaten unter der Hoheit der Finanzverwaltung. Die Regierung spricht von Effizienz, doch Kritiker warnen vor der schleichenden Entstehung eines „gläsernen Bürgers“.

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Die schrittweise Umsetzung bis 2027 offenbart zudem die Komplexität der digitalen Transformation: Zuerst profitieren nur Eltern, deren Daten bereits im System kursieren. Die Vollautomatisierung soll für Erstgeborene erst Monate später folgen. Wenn automatisierte Abgleiche etwa bei Selbstständigen oder Grenzgängern scheitern, soll das bisherige Verfahren mit QR-Code-gestützten, vorausgefüllten Anträgen als digitaler Notnagel bestehen bleiben.

Der Vorstoß macht deutlich, dass der Staat zwar in die Digitalisierung investiert. Der Preis dafür ist aber eine immer engmaschigere digitale Überwachung über die Steuer-ID und eine zentralisierte Datenstruktur.

(wpl)